Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/3ee4d89a-a189-4ff7-9c8f-204968157124\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/3ee4d89a-a189-4ff7-9c8f-204968157124\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Andere: gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung\
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Haupttätigkeit(en)\
Gesundheit\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja\
Angebote sind möglich für alle Lose\
\
\
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags\
\
Erklärung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil IV der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer),\
\
Angaben zur elektronischen Auktion\
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt\
Zusätzliche Angaben zur elektronischen Auktion:\
Siehe Vergabeunterlagen\
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja\
\
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 27.10.2021\
Ortszeit: 13:00\
\
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
\
Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29.11.2021\
\
Bedingungen für die Öffnung der Angebote\
Tag: 27.10.2021\
Ortszeit: 13:00\
\
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
\
Zusätzliche Angaben\
\
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „Deutsche-eVergabe“ durchgeführt.\
IV.2.6) Bindefrist des Angebotes in Tagen: maximal 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen\
Auktion, mithin spätestens 29.11.2021.\
Angaben zu:\
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,\
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB.\
Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Auskunft aus dem\
Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen;\
von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.\
\
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer Bremen, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau\
Contrescarpe 72\
Bremen\
28195\
Deutschland\
Telefon: +49 42136159796\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 42149632311\
\
Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des\
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein\
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den\
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).\
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134\
Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist\
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information\
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es\
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten\
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße\
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum\
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem\
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in\
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur\
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 24.09.2021\
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