Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)\
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Abt. 2, Ref. 28\
Vergabeangelegenheiten Werner-Seelenbinder-Str. 8, 99096 Erfurt, Fax-Nr.: +49 (361)\
574111299, Postfach 900 362, 99106 Erfurt\
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Hinweis: Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes\
(ThürVgG)!\
Die nach dem ThürVgG vorzulegenden Erklärungen und Nachweise (insbesondere\
die Verpflichtungen nach §§ 10, 11, 12, 15, 17 und 18 ThürVgG) sind vom Bestbieter\
grundsätzlich innerhalb von 3 Werktagen nach Abforderung in der durch die\
Vergabestelle bestimmten Form vorzulegen.\
Diese entspricht der jeweils festgelegten Form für die Abgabe des Angebotes. Dazu\
wird bei Ausschreibungen von Bauleistungen auf das Formblatt (EU-) Aufforderung\
zur Angebotsabgabe Ziffer 8 und bei Ausschreibungen von Liefer- und\
Dienstleistungen auf das Formblatt (EU-)Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 7\
verwiesen.\
Einzelheiten hat der Bestbieter der jeweiligen Aufforderung der Vergabestelle bzgl.\
der Vorlage der Erklärungen und Nachweise nach dem ThürVgG und dem jeweiligen\
Formblatt (Verpflichtungen gemäß § 10, 11, 12, 15, 17 und 18 ThürVgG) zu entnehmen\
und zu beachten.\
Das Angebot wird von der Wertung ausgeschlossen, soweit die Vorlage der nach dem\
ThürVgG vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bei der Vergabestelle durch\
den Bestbieter:\
1. nicht in der durch die Vergabestelle bestimmten Form erfolgt,\
2. nicht nach Abforderung der Vergabestelle innerhalb der bestimmten Frist erfolgt\
(§ 12a Absatz 4 ThürVgG).\
Der Auftraggeber behält sich vor, für Vordrucke, die in Kopie oder als Telefax\
vorgelegt werden, das Original zu jeder Zeit zu verlangen.\
Bei Nachunternehmereinsatz ist auf Verlangen geeignet nachzuweisen, dass die nach\
dem ThürVgG vorzulegenden Erklärungen tatsächlich vom Nachunternehmer\
erfolgen.\
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-ACHTUNG-\
§ 19 ThürVgG findet zusätzlich Anwendung!\
Beanstandungen von beabsichtigten Vergabeentscheidungen nach § 19 Abs. 2\
ThürVgG sind in Schrift-, oder Textform zu richten an die unter a) genannte\
Vergabestelle. Hilft die Vergabestelle der Beanstandung nicht ab, legt sie den Vorgang\
der Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt vor. Die\
Vergabekammer erhebt für ihr Tätigwerden Gebühren und Auslagen. Die Höhe der\
Gebühren betragen mindestens 100 EUR, sollen aber den Betrag von 1.000 EUR nicht\
übersteigen. Ergibt die Nachprüfung, dass die Beanstandung zu unrecht erfolgt ist,\
werden die Gebühren und Auslagen zu Lasten des Beanstandungsführers erhoben.\
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Adresse Vergabekammer\
Thüringer Landesverwaltungsamt\
Vergabekammer\
Abteilung 2, Referat 250\
Jorge-Semprún-Platz 4\
99423 Weimar