Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRBLYD0/documents\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRBLYD0\
\
Art des öffentlichen Auftraggebers\
Regional- oder Kommunalbehörde\
\
Haupttätigkeit(en)\
Allgemeine öffentliche Verwaltung\
\
Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
\
Weitere(r) CPV-Code(s)\
45262321 Estricharbeiten (Fußboden)\
\
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Beginn: 07.08.2023\
Ende: 21.09.2023\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein\
\
Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
\
Angaben zu Optionen: \
Optionen: nein\
\
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
\
Zusätzliche Angaben\
\
Die Maßnahme wird wie folgt gefördert:\
Zuwendung des Landes aus Landes- und Bundesmitteln\
(Forderrichtlinien Stadterneuerung 2008)\
Lebendige Zentren - Stadtkern Werl\
Regionale 2025\
\
\
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags\
\
s. Vergabeunterlagen\
Umlagen Bauwesenversicherung:\
Die Kosten für die Bauwesenversicherung werden in Höhe von insgesamt 0,3 % der Bruttoauftragssumme auf den Auftragnehmer umgelegt. Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadensfall 250 Euro.\
Umlagen Baustrom/Bauwasser:\
Die Kosten für den Verbrauch sowie für Zähler für Baustrom- und Wasser werden in Höhe von insgesamt je 0,4 % der Bruttoauftragssumme auf den Auftragnehmer umgelegt.\
Sicherheitseinbehalt:\
- Sicherheit für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)\
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten\
- Sicherheitsleistung für Mängelansprüche\
Die Sicherheit für für Mängelansprüche beträgt 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)\
Liegt die Auftragssumme unter 250.000 EUR ohne Umsatzsteuer, behält sich der Auftraggeber vor, bei Abschlagszahlungen einen Sicherheitseinbehalt in Höhe von bis zu 10 % der auszuzahlenden Summe einzubehalten.\
Zu beachten sind:\
- Zusätzliche Vertragsbedingungen\
- Zusätzliche Vertragsbedingungen Tariftreue- und Vergabegesetz NRW\
- Besondere Vertragsbedingungen\
- Teilnahmebedingungen\
\
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein\
\
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren\
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 228-656000\
\
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 23.02.2023\
Ortszeit: 09:00\
\
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
\
Bindefrist des Angebots\
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)\
\
Bedingungen für die Öffnung der Angebote\
Tag: 23.02.2023\
Ortszeit: 09:00\
Ort:\
Rathaus der Wallfahrtsstadt Werl, Hedwig-Dransfeld-Str. 23, 59457 Werl\
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:\
Die Submission ist nicht öffentlich. Teilnehmer sind nicht zugelassen.\
\
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
\
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen\
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert\
Die Zahlung erfolgt elektronisch\
\
Zusätzliche Angaben\
\
Bieteranfragen sind zugelassen bis zum 15.02.2023!\
- Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, sind die Urkalkulation und die Produktdatenblätter benannter Fabrikate vorzulegen.\
- Wertungskriterium ist zu 100 % der Preis\
- Bieteranfragen und weitere Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über diese Vergabeplattform zu dieser Ausschreibung.\
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRBLYD0\
\
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster\
Albrecht-Thaer-Straße 9\
Münster\
48147\
Deutschland\
Telefon: +49 251411-3514\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 251411-2165\
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html\
\
Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit\
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des\
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,\
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis\
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\
\
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 08.02.2023\
\