Informationen zur gemeinsamen Beschaffung\
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben\
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Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=462521\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.evergabe-online.de\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen\
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Haupttätigkeit(en)\
Allgemeine öffentliche Verwaltung\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Weitere(r) CPV-Code(s)\
38432100 Gasanalysegeräte\
38430000 Erkennungs- und Analysegeräte\
38545000 Gasanalysesets\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Laufzeit in Monaten: 48\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja\
Beschreibung der Verlängerungen:\
Verlängert werden kann ausschließlich die Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen (Verschleißteile/Verbrauchsmaterial, Wartung und Reparatur der MGMG). Die Auftraggeberin kann diese Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils drei Jahre verlängern.\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: ja\
Beschreibung der Optionen:\
Die Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen (Verschleißteile/Verbrauchsmaterial, Wartung und Reparatur der MGMG) kann zwei Mal um jeweils drei Jahre verlängert werden.\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
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Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem\
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung\
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer\
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 12.07.2022\
Ortszeit: 11:30\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10.01.2023\
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Bedingungen für die Öffnung der Angebote\
Tag: 12.07.2022\
Ortszeit: 11:31\
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:\
entfällt\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen\
Aufträge werden elektronisch erteilt\
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Zusätzliche Angaben\
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Für die Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen sind, neben dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und dem Beschaffungsamt des BMI, die folgenden weiteren öffentlichen Auftraggeber abrufberechtigt:\
Die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und zum Abruf aus dem Kaufhaus des Bundes (KdB) berechtigten Katastrophenschutzbehörden der Länder.\
Dies sind im Einzelnen:\
• Die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs, das sind gem. § 4 LKatSG BW:\
die unteren Verwaltungsbehörden als untere Katastrophenschutzbehörden\
(Bürgermeisterämter der Stadtkreise und Landratsämter); die Regierungspräsidien als höhere Katastrophenschutzbehörden; das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde.\
• Die Katastrophenschutzbehörden Bayerns, das sind gem. § 2 Abs. 1 BayKSG:\
die Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und das Staatsministerium des\
Innern, für Bau und Verkehr.\
• Die Katastrophenschutzbehörden Berlins, das sind gem. § 3 KatSG Berlin:\
die Ordnungsbehörden, die nachgeordneten Ordnungsbehörden und die\
Sonderbehörden, die für Ordnungsaufgaben zuständig sind, sowie die Polizei.\
• Die Katastrophenschutzbehörden Brandenburgs, das sind gem. § 2 BbgBKG:\
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.\
• Die Katastrophenschutzbehörden Bremens, das sind gem. VwV KatS-Org Bremen:\
Der Senator für Inneres als Landeskatastrophenschutzbehörde und als\
Ortskatastrophenschutzbehörden der Stadtgemeinde Bremen sowie der\
Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven als Ortskatastrophenschutzbehörde der Stadtgemeinde Bremerhaven.\
• Die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs, das ist gem. § 2 HmbKatSG:\
Die Freie und Hansestadt Hamburg.\
• Die Katastrophenschutzbehörden Hessens, das sind gem. § 2 HBKG Hessen:\
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.\
• Die Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns, das sind gem. § 2 Abs. 1 LKatSG M-V:\
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.\
• Die Katastrophenschutzbehörden Niedersachsens, das sind gem. § 2 Abs. 1 NKatSG:\
die Landkreise und kreisfreien Städten sowie die Städte Cuxhaven und\
Hildesheim.\
• Die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-Westfalens, das sind gem. § 2 BHKG NRW:\
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.\
• Die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz, das sind gem. § 2 Abs. 1 LBKG Rh-Pf:\
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.\
• Die Katastrophenschutzbehörden des Saarlands, das sind gem. § 2 Abs. 2 SBKG:\
die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und das Land.\
• Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen, das sind gem. § 3 SächsBRKG:\
die Landkreise, die kreisfreien Städte und der Freistaat Sachsen.\
• Die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts, das sind gem. § 2 KatSG-LSA:\
die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden;\
das Landesverwaltungsamt als obere Katastrophenschutzbehörden; das Ministerium des Innern als oberste Katastrophenschutzbehörde.\
• Die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-Holstein, das sind gem. § 3 LKatSG:\
die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Gemeinde Helgoland als untere Katastrophenschutzbehörde; das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde.\
• Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen, das sind gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG:\
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.\
•Die folgenden Standorte der Analytischen Task Force (ATF) des Bundes:\
Landeskriminalamt Berlin, KT 61\
Berufsfeuerwehr Dortmund\
Berufsfeuerwehr Essen\
Berufsfeuerwehr Hamburg\
Berufsfeuerwehr Köln\
Berufsfeuerwehr Leipzig\
Berufsfeuerwehr Mannheim\
Berufsfeuerwehr München\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer des Bundes\
Villemombler Straße 76\
Bonn\
53123\
Deutschland\
Telefon: +49 2289499-0\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 2289499-163\
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).\
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).\
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).\
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.\
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.\
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 08.06.2022\
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