Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-186bb049c80-64c74afee90887b7\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.evergabe.de\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Andere: Stiftung\
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Haupttätigkeit(en)\
Freizeit, Kultur und Religion\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Weitere(r) CPV-Code(s)\
45262120 Errichtung von Gerüsten\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Beginn: 01.06.2023\
Ende: 31.01.2025\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: nein\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
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Bedingungen für die Ausführung des Auftrags\
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Mit dem Angebot sind von jedem Bieter und Mitglied einer\
Bietergemeinschaft folgende Formulare abzugeben:\
- Erklärungen zur Tariftreue undEntgeltgleichheit\
- Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen\
- LVG LSA - Erklärung zum Nachunternehmereinsatz\
- Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung.\
Entsprechende Formblätter liegen den Vergabeunterlagen bei.\
Ebenfalls sind auf Verlangen der Vergabestelle folgende\
Erklärungen auch von jedem Nachunternehmer abzugeben:\
- Erklärungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit\
- Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen\
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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 12.04.2023\
Ortszeit: 10:00\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.05.2023\
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Bedingungen für die Öffnung der Angebote\
Tag: 12.04.2023\
Ortszeit: 10:00\
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:\
Der Öffnungstermin findet bei EU-weiten offenen Verfahren nicht mehr in Anwesenheit der Bieter statt. Die Teilnahme am Öffnungstermin ist daher nicht mehr möglich.\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Zusätzliche Angaben\
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Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform.\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Landesverwaltungsamt 1. und 2. Vergabekammer\
Ernst-Kamieth-Straße 2\
Halle/Saale\
06112\
Deutschland\
Telefon: +49 3455141529\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 3455141115\
Internet-Adresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß\
innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden\
(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen-Anhalt zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 08.03.2023\
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