Herstellung von Glasfaser Hausanschlüssen

DTAD-ID: 18291740
Region:
64295 Darmstadt
Auftragsart:
Öffentliche Auftraggeber
Dokumententyp:
Ausschreibung
Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung
Vergabestelle:
Sichtbar nach Registrierung
Auftragnehmer:
Sichtbar nach Registrierung
Kategorien:
Sonstige Baustoffe, Zubehör, Kabel, Draht, zugehörige Erzeugnisse, Kabelinfrastruktur, Rohre, zugehörige Artikel, Elektrizität, Gas, Kernenergie, Dampf, Warmwasser, andere Energiequellen
CPV-Codes:
Vergabeordnung:
Bauauftrag (VOB)
Kurzbeschreibung:
Herstellung von Glasfaser Hausanschlüssen
Informationsstand
DTAD-Veröffentlichung:
13.12.2021
Frist Angebotsabgabe:
17.12.2021

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Leistungsbeschreibung
Beschreibung:
Herstellung von Glasfaser Hausanschlüssen - \
Die Leistungserbringung umfasst Baumaßnahmen im Bereich der T NL NORD,\
APL Ressort in den Ortsnetzen:\
5405 5401 5403 5426 5423 5424 5425 5421 5409 541 5429 5428 5402 5406\
5422 5473 5471 5472 5427 5476 5745 5742 5746 5743 5772 5741 5744 5732\
5734 5731 5733 5706\
Die abzurufenden Tätigkeiten umfassen folgende Gewerke:\
? Herstellung von Glasfaser Hausanschlüssen\
? Herstellung von Kupfer Hausanschlüssen\
Die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen (ZTV-TKNetz) sind nach\
Anmeldung im eVergabe-Portal einsehbar und können heruntergeladen\
werden.\
Ggf. angegebene Mengen gemäß Leistungsverzeichnis (LV) sind\
unverbindliche Planungsmengen. Ansprüche auf exakte Erfüllung der\
Mengen\
pro Leistungsnummern in den einzelnen Gewerken können daraus nicht\
abgeleitet werden.\
Im gesamten Bereich des Rahmenvertrages können an unterschiedlichen\
Arbeitsorten gleichzeitig mehrere Baumaßnahmen zur Ausführung kommen.\
Für diese Arbeiten müssen ausreichend, ständig gut ausgebildete und\
nicht öfter wechselnde Firmenangehörige zur Verfügung stehen.\
Hausanschrift Deutsche Telekom Services Europe SE Ida-Rhodes-Straße 2\
64295 Darmstadt\
Postanschrift Postfach 64295 Darmstadt\
Telekontakte Tel.: / Fax:+49 391 580100113 / Internet:\
Bieteranfrage / Datum\
3AP/1000002264 /10.12.2021\
Die eingesetzten Kräfte haben ein ordentliches, einheitliches,\
arbeitsschutzgerechtes und die Firmenzugehörigkeit erkennen lassendes\
äußeres Erscheinungsbild sicher zu stellen. Sie sind zum Tragen von\
Firmenausweisen verpflichtet.\
Der Auftragnehmer (AN) hat rechtzeitig vor Ausführungsbeginn einen mit\
allen im Rahmen der Leistungserbringung erforderlichen\
Entscheidungsbefugnissen ausgestatteten, deutschsprachigen\
Bauleiter/Verantwortlichen zu benennen, dessen Erreichbarkeit über\
Mobiltelefon zu gewährleisten ist.\
Es sind Name, Telefonnummer und e-Mail-Adresse anzugeben, über die in\
Ausnahmefällen Aufträge erteilt und notwendige Planzeuge im Dateiformat\
übermittelt werden können.\
Die Arbeiten werden als Teilleistungen über den gesamten\
Vertragszeitraum abgerufen. Es ist deshalb nicht mit einer\
gleichmäßigen\
Auslastung der Kräfte zu rechnen.\
Die erforderlichen Dokumente und Unterlagen werden dem AN vor Beginn\
der\
Maßnahme in der Regel per eMail oder VDS/B2B übersandt.\
Die auszuführenden Arbeiten können bei Bedarf anhand der Dokumente und\
Unterlagen durch den Beauftragten der Telekom (BvT) erläutert werden.\
Planbare Maßnahmen sind im vorgegebenen Zeitfenster der Beauftragung zu\
erledigen, bzw. an dem mit dem betroffenen Kunden oder dem zuständigen\
BvT abgestimmten Termin zu beginnen. Die Fertigstellungstermine, laut\
Abrufauftrag, sind durch den AN einzuhalten.\
Im Ausnahmefall notwendige Nichteinhaltungen der Termine müssen\
rechtzeitig mit dem BvT abgestimmt werden.\
Die zur Ausführung der Tätigkeiten erforderlichen\
Qualifizierungs-/Schulungsnachweise sind gewerkspezifisch vor Aufnahme\
der Tätigkeiten dem BvT vorzulegen.\
Der BvT wird mit dem AN regelmäßige Produktionsgespräche durchführen.\
Darin analysieren die Parteien gemeinsam die Abwicklung der bisherigen\
Abrufaufträge und legen optimierte Prozesse für die künftigen\
Abrufaufträge fest.\
Der Fortbildungsbedarf auf Grund neuer Produkte, Dienste und Techniken\
sind vom AN rechtzeitig und eigenverantwortlich auf eigene Kosten\
durchzuführen.\
Die erforderliche gerätetechnische Ausstattung (Prüf-, Messmittel und\
Werkzeug) ist vom AN vorzuhalten und fortlaufend eigenständig dem Stand\
der Technik anzupassen.\
Tiefbau\
Als Tiefbauarbeiten gelten z. B. das Auslegen von Erdkabeln, Verlegen\
von Kabelrohren, Vorbereiten und Herstellen von Gebäudezuführungen,\
Gebäudeeinführungen, Herstellen von Montage- und Ziehgruben, Arbeiten\
an\
Kabelschachtanlagen, Aufstellen bzw. Abbau von KVz, MFG und\
Stromsäulen.\
Der Tiefbau kann auch durch alternative Verlegemethoden realisiert\
werden.\
Nach der Zustimmung des Wegebaulastträger sind die erforderlichen\
Bieteranfrage / Datum\
3AP/1000002264 /10.12.2021\
Bauleistungen auszuführen. Vor Beginn ist in der Regel mit dem\
Wegebaulastträger eine Begehung durchzuführen und zu protokollieren.\
Es gelten die Regelungen ZTV-TKNetz 10,11, 12,13 und 20.\
Der AN nimmt im Auftrag des AG die Verkehrssicherungspflicht war. Über\
die Art und den Umfang der verkehrsrechtlichen Anordnungen muss sich\
der\
AN bei der zuständigen Kommune /Gemeinde /Stadt informieren und die\
erforderlichen Genehmigungen (inkl. Verkehrszeichenplan) beantragen.\
Eventuell anfallende Gebührenforderungen im Zusammenhang mit dem Antrag\
auf Zustimmung zu einer Aufgrabung in Verbindung mit Anträgen auf\
Befreiung von den Bestimmungen der StVO, der Kommune / Gemeinde / Stadt\
wird durch den AG nach Vorlagen der entsprechenden\
Gebührenbescheide/Rechnungen vergütet.\
Der AN übernimmt die Einmessung aller Neuverlegungen bzw. Änderungen an\
den TK-Anlagen (dazu gehören u.a. Rohrzugbelegung, Muffen, ggf.\
Hauseinführungen, Längen-angaben, sowie alle relevanten Daten), damit\
diese lückenlos in den Dokumentations-systemen des AG z.B. MEGAPLAN\
eingearbeitet werden können.\
Bei den Tiefbauarbeiten ist mit Näherungen bzw. Kreuzungen von Ver- und\
Entsorgungs-leitungen anderer Versorgungsunternehmen und der Deutschen\
Telekom (Telekom) zu rechnen. Entsprechende Schachtscheine sind\
nachweislich, auch von der Telekom, selbständig einzuholen.\
Sämtliche Tiefbauarbeiten sind mit besonderer Vorsicht z.B. gemäß\
Kabelschutzanweisung auszuführen, da im Baubereich in Betrieb\
befindliche Kabel der Telekom sowie anderer Versorgungsträger vorhanden\
sind. Der vorgeschriebene Schutzabstand zwischen Kabeln und Kabelrohren\
der Telekom und den verlegten bzw. zu verlegenden Kabeln der\
Energieversorgungsunternehmen (EVU) ist unbedingt einzuhalten.\
Vorhandene Kabel und Kabelgarnituren sind für die Dauer der Arbeiten so\
zu lagern und zu schützen, dass diese weder bei den Arbeiten noch durch\
fahrlässige Handlungen Dritter beschädigt werden können. Bei\
festgestellten Beschädigungen der Kabel, Kabelrohre bzw. Muffen ist\
unverzüglich der BvT zu unterrichten.\
Weiter sind bei der Ausführung der Arbeiten sämtliche Bestimmungen und\
Gesetze bezüglich Umwelt- und Baumschutz einzuhalten.\
Bodenaustausch ist vorab mit dem BvT abzustimmen.\
Die Leitung der Arbeitsgruppe ist an der Baustelle durch einen\
überwiegend anwesenden Vorarbeiter sicherzustellen.\
Zu gewährleisten ist:\
- die generelle Zufahrtsmöglichkeit für Rettungs- und\
Entsorgungsfahrzeuge in den Baustellenbereichen\
- die Einhaltung der Auflagen anderer Rechts- und Versorgungsträger\
- Selbstständiges Auskunden der Baustellen\
- Bei Arbeiten auf privaten Grundstücken meldet sich der AN vor Beginn\
der Bauarbeiten nachweislich beim Grundstücks- bzw. Hauseigentümer an,\
und stimmt den Ablauf der Arbeiten ab\
- Bei Arbeiten im öffentlichen Grund unterrichtet der AN betroffene\
Anlieger nachweislich über entstehende Beeinträchtigungen (z.B.\
eingeschränkte Zugänglichkeit von Grundstücken). Ggf. ist durch den AN\
vor Baubeginn eine Bauanlaufberatung mit Ortsbegehung mit dem\
Wegebaulastträger eigenständig zu organisieren und durchzuführen\
- Erstellen notwendiger Aufgrabungsanzeige/Fertigstellungsanzeigen nach\
Bieteranfrage / Datum\
3AP/1000002264 /10.12.2021\
Vorgaben des BvT\
- Liefern einer Bilddokumentation nach Vorgabe der ZTV\
Die Qualität der verlegten Rohre ist durch eine Kalibrierung\
nachzuweisen, hierzu ist ein Kalibrierungsprotokoll zu erstellen.\
Ausgebaute, nicht wieder verwendbare Baustoffe und Betonteile sind\
vorschriftsmäßig zu entsorgen.\
Ausgebaute umweltbelastende Baustoffe sind nach den gesetzlichen\
Bestimmungen nachweislich (Entsorgungsnachweis) zu entsorgen. Bei\
Notwendigkeit ist vorab durch den AN u.a. eine Transportgenehmigung und\
eine Deponiegenehmigung zu beantragen.\
Bei Baustoffen, die zur Oberflächenwiederherstellung vom AN zu liefern\
sind, ist auf Verlangen des BvT der Herkunftsnachweis zu erbringen.\
Koordinierung\
Bei gemeinsamen Verlegungen mit ?Dritten" erfolgt die Verrechnung mit\
den OZ/LNr der Gruppe 37 bzw. mit Einzel-OZ/LNr, abhängig vom\
jeweiligen\
Grabenprofil und den einzubringenden Medien mit einem vom BvT zwischen\
dem ?Dritten" abgestimmten Faktor gleich oder kleiner 0,7.\
Zusätzliche Bemerkungen zu diesem Kapitel\
Die Antrittszeit beträgt 2 oder 4 oder 6 Stunden.\
Rufbereitschaft/Herbeiruf:\
Der AN übergibt dem BvT eine Liste mit Ansprechpartnern, Telefonnummern\
und Mobilfunknummern, die im Falle einer Störung außerhalb der in der\
EB-Bau genannten Zeiten (auch an Sonn- und Feiertagen) zu kontaktieren\
sind. Während der Rufbereitschaft muss, von der übergebenen Liste mit\
Ansprechpartner, mindestens ein Mitarbeiter des AN erreichbar sein.\
Schadensfall mit Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrsraums oder\
von Privatgrundstücken:\
Übernahme der Verkehrssicherungspflicht an der Schadensstelle\
unmittelbar nach der Beauftragung.\
Kabelziehen/ Kabel einblasen\
Kabelzieh- und Einblasarbeiten (z.B. Gf-Kabel, Cu-Kabel, SNR,\
Mehrfachrohr) sind außerorts wie auch innerorts und ggf. auf kürzeren\
Teilstrecken einer Kabelrohranlage (KR) notwendig.\
Das Hinzuziehen eines Kabels in ein belegtes KR kann erforderlich\
werden.\
Es gelten die Regelungen der ZTV-TKNetz 11 und 40.\
Für alle durchgeführten Einzieh- bzw. Einblasvorgänge ist das jeweilige\
Einzieh- bzw. Einblasprotokoll dem BvT zu übergeben.\
Die Qualität der eingezogenen Rohre ist durch eine Kalibrierung\
nachzuweisen, hierzu ist nach Vorgabe des BvT ein
Lose:
nein
Planungsleistungen
nein
Lose
nicht zugelassen