Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16b8f0bf639-5ef935bd935d0a11
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Wohnstadt Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft mbH (Projektstadt)
Wolfsschlucht 18
Kassel
34117
Deutschland
Telefon: +49 56110011358
E-Mail:
[email protected]
Fax: +49 56110011400
NUTS-Code: DE731
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nh-projektstadt.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.had.de/onlinesuche_login.html
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Wohnungsbaugesellschaft
Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Rahmenvertrag kann um bis zu 24 Monate verlängert werden.
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 10
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Liegen mehr als 10 Teilnahmeanträge vor, die alle bekannt gemachten Kriterien erfüllen, werden die Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl anhand folgender Kriterien ausgewählt und zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert:
1) Gesamtanzahl der gemäß Ziff. III.1.3) vorgelegten und als vergleichbar anzuerkennenden Referenzen. Der Bewerber mit der größten Anzahl wertbarer Referenzen erhält 10 Punkte, die übrigen Bewerber weniger Punkte entsprechend der Differenz der Referenzen.
2) Komplexität der Erfahrung mit vergleichbaren Entwicklungsleistungen, d. h. je mehr qualitativ geforderte Referenzen (Bauleitplanung, Bodenordnung, Erschließung) in einem einheitlichen Projekt erfüllt wurden, desto höher ist die Bewertung. Bewerber, die Erfahrungen mit sehr komplexen Aufgaben nachweisen, erhalten insgesamt 20 Punkte. Bewerber, die mittlere Komplexität nachweisen, erhalten insgesamt 10 Punkte und Bewerber mit jeweils getrennten Projekten in den einzelnen Referenzkategorien erhalten insgesamt 5 Punkte.
Haben mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl und kommt es dadurch zu einer Überschreitung der geplanten Höchstzahl, werden alle betroffenen Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert.
Angaben über Varianten/Alternativangebote:
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
Angaben zu Optionen:
Optionen: nein
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 7
Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01.08.2019
Ortszeit: 12:00
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch
Bindefrist des Angebots
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
Zusätzliche Angaben
1) Eine Bewerbergemeinschaft muss einen vertretungsberechtigten Ansprechpartner benennen;
2) Die Teilnahmeanträge sind entsprechend dieser Bekanntmachung zu gliedern. Eigenerklärungen müssen unterschrieben sein;
3) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen oder Nachweise unter Fristsetzung gemäß den Bestimmungen der VgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung besteht nicht.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammern des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postfach
Darmstadt
64278
Deutschland
Telefon: +49 6151126603
E-Mail:
[email protected]
Fax: +49 6151125816
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammern des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postfach
Darmstadt
64278
Deutschland
Telefon: +49 6151126603
E-Mail:
[email protected]
Fax: +49 6151125816
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
Tag: 26.06.2019