Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av176563-eu\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av176563-eu\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Andere: Kommunales Unternehmen\
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Haupttätigkeit(en)\
Freizeit, Kultur und Religion\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja\
Angebote sind möglich für alle Lose\
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Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem\
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung\
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer\
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 21.02.2022\
Ortszeit: 13:00\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.05.2022\
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Bedingungen für die Öffnung der Angebote\
Tag: 21.02.2022\
Ortszeit: 13:01\
Ort:\
München\
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:\
Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die im elektronischen Angebotstresor eingegangenen Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam geöffnet. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen\
Aufträge werden elektronisch erteilt\
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert\
Die Zahlung erfolgt elektronisch\
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Zusätzliche Angaben\
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Die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt sowie die weiteren Vergabeunterlagen enthalten aus Sicht des Auftraggebers alle Angaben, die zur Angebotserstellung erforderlich sind. Die Unterlagen müssen daher umfassend bearbeitet und berücksichtigt werden. Im Fall von Widersprüchen sind die in der EU-Bekanntmachung enthaltenen Informationen vorrangig zu beachten. Für den Fall, dass die Bekanntmachung und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Widersprüche, Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler aufweisen sollten oder nicht verständlich sind, hat der Bieter die Vergabestelle unverzüglich und vor Einreichung seines Angebots zu informieren und gegebenenfalls um Klarstellung, Korrektur oder Ergänzung zu bitten. Gleiches gilt, wenn ein Bieter weitere Fragen hat. Der Auftraggeber wickelt das Vergabeverfahren unter Verwendung elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV ab. Er verwendet hierfür die elektronische Vergabeplattform „aumass“. Alle Anfragen und vorgenannten Informationen sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform „aumass.de“ als Bieterfragen an die Vergabestelle zu richten. Auf die Notwendigkeit einer (kostenfreien) Registrierung wird ausdrücklich hingewiesen. Um alle Bewerber rechtzeitig informieren zu können, werden Fragen zum Teilnahmewettbewerb nur beantwortet, wenn sie bis spätestens zum 14.02.2021, 24:00 Uhr auf dem Vergabeportal eingegangen sind. Maßgeblich ist der vom Vergabeportal vergebene elektronische Zeitstempel. Nach dem vorgenannten Termin eingehende Fragen können aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bewerber grundsätzlich nicht mehr beantwortet werden. Soweit die Fragestellung für alle Bieter von Bedeutung ist, werden die Fragen und die hierauf erteilten Antworten in anonymisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Es wird daher um eine neutrale Formulierung von Fragen gebeten, soweit dies möglich ist. Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass die Formulierung von Fragen, die Rückschlüsse auf die Identität des Fragenstellers zulässt, sich insbesondere aus Sicht des Fragestellers nachteilig auswirken kann, da so möglicherweise Konkurrenten Betriebsgeheimnisse oder andere sensible Informationen des Fragestellers zugänglich gemacht werden. Die Bereitstellung zusätzlicher Informationen an alle Bieter erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform „aumass.de“. Eine Registrierung wird den Bietern dringend empfohlen, da dadurch eine zeitnahe Information über Antworten zu Bieterfragen, ergänzende Unterlagen und Informationen sichergestellt wird. Andernfalls sind die Interessenten verpflichtet, sich über den Link in der Auftragsbekanntmachung, über den die Vergabeunterlagen abrufbar sind, regelmäßig über neue Antworten zu Bieterfragen sowie Mitteilungen des Auftraggebers sowie ggf. aktualisierte Vergabeunterlagen eigenverantwortlich zu informieren.\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern\
Maximilianstr. 39\
München\
80538\
Deutschland\
Telefon: +49 8921762411\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 8921762847\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt, der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat, mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht \
abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung \
zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 20.01.2022\
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