Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/349b6e9c-d576-45d4-bc38-8a2ee6e76e03\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/349b6e9c-d576-45d4-bc38-8a2ee6e76e03\
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.deutsche-evergabe.de\
\
Art des öffentlichen Auftraggebers\
Regional- oder Kommunalbehörde\
\
Haupttätigkeit(en)\
Allgemeine öffentliche Verwaltung\
\
Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
\
Weitere(r) CPV-Code(s)\
45331200 Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen\
45214230 Bau von Sonderschulen\
\
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Beginn: 29.05.2023\
Ende: 22.03.2024\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein\
\
Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
\
Angaben zu Optionen: \
Optionen: nein\
\
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
\
Zusätzliche Angaben\
\
Die Ausschreibung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Ev. Kirchenkreises Herford, Hansastr. 60, 32049 Herford.\
Die Ausführung der Leistungen soll im Zeitraum vom 29.05.2023 - 22.03.2024 erfolgen. \
Es gelten folgende Ausführungsfristen:\
BA1, Sportstätten: März 2023 Juni 2024\
BA2, Klassentrakt: März 2023 März 2024\
BA3, Sanierung Bestand: März 2024 Juli 2025\
\
\
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags\
\
- Zur Leistungserbringung ist zwingend der Einsatz einer Aufsichtsperson erforderlich, die ständig die Leistungserbringung überwacht, die Entscheidungsbefugnis zu Beanstandungen des Auftraggebers hat und die die deutsche Sprache beherrscht;\
- Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter (Formular 234).\
- Das Formular Stoffpreisgleitklausel ist mit dem Angebot einzureichen.\
- Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).\
- Der Auftragnehmer beteiligt sich an allgemeinen Baustellenkosten. Bei der Schlussrechnung werden anteilige Kosten in Höhe von 1,2% der Netto-Auftragssumme in Abzug gebracht, im Einzelnen für: Baustrom: 0,40%, Bauwasser: 0,30%, Bauleistungsversicherung: 0,25%, Baumüll/ Entsorgung: 0,25%.\
\
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja\
\
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 06.02.2023\
Ortszeit: 10:00\
\
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
\
Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.03.2023\
\
Bedingungen für die Öffnung der Angebote\
Tag: 06.02.2023\
Ortszeit: 10:00\
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:\
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch. Die Teilnahme von Bietern bei der Angebotsöffnung ist daher nicht zugelassen.\
\
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
\
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer Westfalen\
Albrecht-Thaer-Str. 9\
Münster\
48147\
Deutschland\
Telefon: +49 251411-691\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 2514112165\
\
Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.\
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.\
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.\
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.\
\
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 23.12.2022\
\