Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY6YY6C/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY6YY6C
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
Beginn: 22.03.2021
Ende: 28.02.2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Angaben über Varianten/Alternativangebote:
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
Angaben zu Optionen:
Optionen: nein
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25.01.2021
Ortszeit: 23:59
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch
Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 02.03.2021
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 26.01.2021
Ortszeit: 06:00
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Zusätzliche Angaben
Für den Umsatzsteuersatz ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung maßgeblich. Die Leistungserbringung erfolgt ab März 2021. Zu diesem Zeitpunkt ist von einem Umsatzsteuersatz von 19 % auszugehen.
Die Abrechnung erfolgt bei der Leistungserbringung nach dem geltenden Steuerrecht. Etwaige sich später ergebende Änderungen werden ggf. berücksichtigt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter und Bewerber schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (RZF NRW).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim RZF NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, und gegen solche, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem RZF NRW gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das RZF NRW dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY6YY6C
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland — c/o
Zeughausstraße 2-10
Köln
50667
Deutschland
Telefon: +49 221147-3055
E-Mail:
[email protected]
Fax: +49 221-1472889
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW
Roßstraße 131
Düsseldorf
40476
Deutschland
Telefon: +49 2114572-2529
E-Mail:
[email protected]
Internet-Adresse: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/willkommen
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
Tag: 16.12.2020