Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-185aa7ba1b5-6ca4d0f1a39bd5d4\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-185aa7ba1b5-6ca4d0f1a39bd5d4\
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Haupttätigkeit(en)\
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Beginn: 30.05.2023\
Ende: 08.11.2023\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: nein\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
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Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien\
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:\
"1. Referenzen, die die aufgestellten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vollständig mit 0 Punkten bewertet. Es erfolgt ein zwingender Ausschluss des gesamten Teilnahmeantrags.\
2. Der Bewertungsmaßstab für jedes Eignungskriterium sowie für jedes Unterkriterium ist nachfolgend angegeben.\
3. Aus den für jedes Eignungskriterium/Unterkriterium vergebenen Bewertungspunkten wird eine Gesamtsumme (Leistungspunkte) für die Eignungsbewertung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ermittelt.\
4. Es ist geplant die 5 bestqualifiziertesten Teilnehmer(n) des Teilnahmewettbewerbs zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Bei Punktgleichheit des 5. Bewerbers und ggf. weiterer Bewerber in der Wertungsreihenfolge verbleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers im Verfahren, der die höheren Gesamtbaukosten der Referenz 1 aufweist. Ergibt sich bei den Baukosten auch eine Gleichheit, entscheidet das Los."\
siehe Bewertungsmatrix\
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Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:\
Bietergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbind-\
lich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsge-\
meinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren be-\
vollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung\
der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über\
die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebots-\
abgabe zu stellen.\
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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 23.02.2023\
Ortszeit: 11:00\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28.03.2023\
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Bedingungen für die Öffnung der Angebote\
Tag: 23.02.2023\
Ortszeit: 11:00\
Ort:\
Berliner Verkehrsbetriebe (AöR), Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, Submissionsstelle , RaumD0258, Holzmarktstraße15-17, 10179 Berlin.\
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:\
Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer des Landes Berlin\
Martin- Luther- Str. 105\
Berlin\
10825\
Deutschland\
Telefon: +49 30-9013-8316\
Fax: +49 30-9013-7613\
\
Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
§ 160 GWB\
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.\
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.\
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit\
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 20.01.2023\
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