Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=497169\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=497169\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Andere: Juristische Person des öffentlichen Rechts auf Landesebene\
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Haupttätigkeit(en)\
Andere Tätigkeit: Forschung und Lehre\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja\
Angebote sind möglich für alle Lose\
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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 20.02.2023\
Ortszeit: 10:00\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
Englisch\
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Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09.03.2023\
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Bedingungen für die Öffnung der Angebote\
Tag: 20.02.2023\
Ortszeit: 10:00\
Ort:\
Ernst-Abbe-Hochschule Jena\
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:\
Zwei Mitarbeitende des Justziariats oder des Referates 2\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen\
Aufträge werden elektronisch erteilt\
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert\
Die Zahlung erfolgt elektronisch\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer Thüringen\
Jorge-Semprún-Platz 4\
Weimar\
99423\
Deutschland\
Telefon: +49 361-57100\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 361-573321190\
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Kontaktstelle für Beanstandungen ist das Justiziariat (Anschrift: Carl-Zeiss-Promenade 2, 07745 Jena;
[email protected]). Beanstandungen können vom Bieter nur innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis eines Verstoßes der Vergabestelle gegen Vergabevorschriften gerügt werden. Die Rüge von Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, können nach Ablauf der Angebotsabgabefrist nicht mehr gerügt werden. Hilft die Vergabestelle einer Rüge des Bieters nicht ab, ist dieser innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen berechtigt, Antrag bei der Nachprüfungsstelle auf ein Nachprüfungsverfahren zu stellen. Das Nachprüfungsverfahren bestimmt sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. GWB.\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 18.01.2023\
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