Gemeinsame Beschaffung\
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben\
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Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=401059\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:\
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)\
Deichmanns Aue 29\
Bonn\
53179\
Deutschland\
Telefon: +49 2286845-3234\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 3018106845-3379\
NUTS-Code: DEA22\
Internet-Adresse(n):\
Hauptadresse: https://www.ble.de\
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.evergabe-online.de\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen\
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Haupttätigkeit(en)\
Andere Tätigkeit: Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Laufzeit in Monaten: 3\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: nein\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
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Zusätzliche Angaben\
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Die Angabe unter II.2.7) wurde aus technischen Gründen gewählt.\
Tatsächlich erfolgt die Lieferung unverzüglich, jedoch spätestens 12 Wochen nach Zuschlagserteilung. Weitere Ausführungsfristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.\
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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 05.08.2021\
Ortszeit: 12:00\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.09.2021\
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Bedingungen für die Öffnung der Angebote\
Tag: 05.08.2021\
Ortszeit: 12:00\
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:\
Entfällt\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Zusätzliche Angaben\
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A) Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt.\
B) Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de („Meine e-Vergabe“) über die Funktion „Angebot abgeben“ einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden. Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion „Vergabestelle kontaktieren“ der e-Vergabe-Plattform des Bundes („Meine e-Vergabe“) als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.\
C) Zusätzlich zu den unter Abschnitt III beschriebenen Erklärungen/Referenzen hat der Bieter folgende Dokumente (Details siehe Vergabeunterlagen) mit Angebotsabgabe Vorzulegen:\
— Leistungsverzeichnis,\
— Angebotsbestätigung und\
— Datenblatt.\
D) Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten.\
E) Bietergemeinschaften:\
Nähere Angaben hierzu sind den Teilnahmebedingungen (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.\
H) Nachunternehmen/Unteraufträge:\
Nähere Angaben hierzu sind den Teilnahmebedingungen (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.\
F) Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.\
G) Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer des Bundes\
Villemombler Str. 76\
Bonn\
53123\
Deutschland\
Telefon: +49 22894990\
Fax: +49 2289499163\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB).\
Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 02.07.2021\
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