Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=X9Yr4Vr%2boMc%3d\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:\
FEI-O – Beschaffung Infrastruktur Region Ost\
Caroline-Michaelis-Str. 5-11\
Berlin\
10115\
Deutschland\
Kontaktstelle(n): Hermann, Angela\
Telefon: +49 3029755101\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 3029755724\
NUTS-Code: DE300\
Internet-Adresse(n):\
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.deutschebahn.com/bieterportal\
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Haupttätigkeit(en)\
Eisenbahndienste\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja\
maximale Anzahl an Losen: 1\
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:\
Der Auftraggeber wird nur einen Rahmenvertrag je Los abschließen. Die Anzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können, richtet sich nach der Eigenerklärung Pkt. 19\
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Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:\
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder\
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Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem\
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung\
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer\
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 17.08.2018\
Ortszeit: 12:00\
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Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber\
Tag: 28.08.2018\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Zusätzliche Angaben\
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Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.\
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.\
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:\
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise\
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.\
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.\
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.\
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.\
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.\
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.\
Hinweise zur Bekanntmachung:\
— zu Ziffer III. 1.3) Die Unterlagen zur „Eigenerklärung“ ist unter dem https://bieterportal.noncd.db.de/Portal unter A-Teilnehmerunterlagen abgelegt,\
— zu Ziffer IV.1.3) Der Auftraggeber behält sich vor, je Los nur einen exklusiven Rahmenvertrag abzuschließen,\
— zu Ziffer IV.1.6) Der Auftraggeber behält sich vor, das Verhandlungsverfahren in Form einer elektronischen Verhandlung durchzuführen und hierfür im Vorfeld geeignete Regeln festzulegen. Dieser Verhandlungsprozess wird im Kommunikationspapier „Anlage 4.0 Kommunikationspapier“ unter https://bieterportal.noncd.db.de/Portal erläutert. Das Kommunikationspaper findet nur dann Anwendung, wenn eine elektronische Verhandlung durchgeführt wird.\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer des Bundes\
Villemomblerstr. 76\
Bonn\
53123\
Deutschland\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 17.07.2018\
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