Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5YDZNH/documents\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5YDZNH\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Einrichtung des öffentlichen Rechts\
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Haupttätigkeit(en)\
Gesundheit\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Weitere(r) CPV-Code(s)\
33111600 Radiographiegeräte\
33111610 Magnet-Resonanz-Anlage\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Beginn: 15.09.2023\
Ende: 30.09.2024\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: ja\
Beschreibung der Optionen:\
Der AG behält sich als Option vor, den AN zusätzlich mit den nachfolgend aufgeführten Leistungen (teilweise oder insgesamt) zu beauftragen: Voll-Servicevertrag nach der Gewährleistungsfrist gemäß Titel 01.02, Abschnitt A0002 des Leistungsverzeichnisses. Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht. Im Falle der Beauftragung gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers (BVB).\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
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Zusätzliche Angaben\
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Die o. g. Angaben zur Vertragslaufzeit ergeben sich aus dem nach aktueller Zeitplanung vorgesehenen Zuschlagsdatum 15.09.2023 und dem vom Auftraggeber angestrebten Umsetzungszeitraum der Maßnahme (bis 30.09.2024).\
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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 14.08.2023\
Ortszeit: 23:59\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.12.2023\
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Bedingungen für die Öffnung der Angebote\
Tag: 15.08.2023\
Ortszeit: 09:00\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen\
Aufträge werden elektronisch erteilt\
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert\
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Zusätzliche Angaben\
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1) Ergänzung zu Ziffer III:\
1. Bieter / Bietergemeinschaften müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Dabei müssen die unter Ziff. III.1.3 genannten Anforderungen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.\
2. Sollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er bei Abgabe des Angebots eine Verpflichtungserklärung (Anlage 7) des anderen Unternehmens vorzulegen.\
3. Bieter, alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Nachunternehmer müssen eine Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB und eine Erklärung zu Einträgen im Gewerbezentralregister vorlegen.\
4. Es ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen gegen Russland (Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022) abzugeben.\
2) HINWEIS / Aufhebungsvorbehalt bei Überschreiten der Preisobergrenze:\
Auf Basis der vom Land Nordrhein-Westfalen gewährten Fördermittel gilt für die ausgeschriebene Leistung (das Großgerät) eine Preisobergrenze in Höhe von 1.979.000 EUR brutto. Soweit sich im Rahmen der Angebotsauswertung zeigt, dass für die zu beschaffende Leistung die Preisobergrenze nicht eingehalten werden kann, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren gemäß § 63 Abs. 1 VgV ganz oder teilweise aufzuheben. Auftraggeber und Bieter tragen für diesen Fall die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens jeweils entstandenen Kosten selbst. Für den Fall der Aufhebung sind, soweit rechtlich zulässig, Schadensersatzansprüche der Bieter ausgeschlossen.\
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YDZNH\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer Rheinland\
Zeughausstraße 2-10\
Köln\
50667\
Deutschland\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Erkennt ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, ist dies innerhalb ab 10 Tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Unabhängig hiervon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe-unterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb dieser Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Werden diese Obliegenheiten nicht beachtet, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig.\
Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Unternehmens mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann hiergegen ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 14.07.2023\
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