Informationen zur gemeinsamen Beschaffung\
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung\
\
Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.entera1.de/190_pia\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.entera1.de/190_pia\
\
Art des öffentlichen Auftraggebers\
Regional- oder Kommunalbehörde\
\
Haupttätigkeit(en)\
Andere Tätigkeit: Aufgabenträger Schienenpersonennahverkehr\
\
Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja\
Angebote sind möglich für alle Lose\
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1\
\
\
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags\
\
Die Bewerber haben sich bei Angebotsabgabe für den Fall des Zuschlags zu verpflichten, für die Ausführung des Auftrags die landesrechtlichen Bestimmungen über die Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns und zur Tariftreue zu beachten. [Nur für das Los West: Daneben sind die Vorgaben des Hamburgischen Vergabegesetzes zu beachten.]\
Für weitere Ausführungsbedingungen siehe Abschnitt VI.3).\
Nähere Bestimmungen enthalten die Vergabeunterlagen.\
\
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein\
\
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 12.04.2023\
Ortszeit: 12:00\
\
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
\
Bindefrist des Angebots\
\
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
\
Zusätzliche Angaben\
\
- Die ausführlichen Vergabeunterlagen finden sich auf dem Internet-Portal https://www.entera1.de/190_pia \
- Die Auftraggeber stellen die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bewerberinformationen über die in Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht der Bewerber zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen.\
- Alternativ zu den unter Abschnitt III der Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweisen akzeptieren die Auftraggeber bei der Abgabe von Teilnahmeanträgen als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Dabei ist in Teil IV der EEE ein sog. Globalvermerk zur Erfüllung der Eignungskriterien nicht zulässig. ist Soweit Bewerber von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behalten sich die Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bewerber jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der in Abschnitt III der Auftragsbekanntmachung genannten Nachweise aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Bei Vorlage einer EEE werden die Auftraggeber den Bieter spätestens vor Erteilung des Zuschlags auffordern, die nach Abschnitt III der Auftragsbekanntmachung geforderten Unterlagen und Nachweise beizubringen. Ansonsten kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht.\
- Der Bewerber hat eine Vertraulichkeitserklärung abzugeben, die auch über die Beendigung der Vertragslaufzeit hinaus ihre Gültigkeit behält und deren Verpflichtungen der Bewerber auch seinen mit der Erstellung und Vorbereitung des Teilnahmeantrags/Angebotes sowie Erbringung der Leistungen beschäftigten Mitarbeitern und/oder Subunternehmern auferlegen muss. \
[Nur für das Los West: - Die Bewerber werden darüber informiert, dass nach Einschätzung der Auftraggeber mit Zuschlagserteilung ein Betriebsübergang im Sinne von § 613a BGB hinsichtlich der für die Erbringung von SPNV-Betriebsleistungen im Los West erforderlichen Personale vorliegt. Der erfolgreiche Bewerber ist tritt daher von Gesetzes wegen nach § 613a BGB als Arbeitgeber in die bestehenden Arbeitsverträge aller Mitarbeiter des derzeitigen Betreibers (DB Regio AG), die von diesem zur Erbringung der Verkehrsleistungen im Los West eingesetzt werden, ein, sofern der jeweilige Mitarbeiter dem nicht widerspricht. \
- Die Bewerber werden darüber informiert, dass mit Zuschlagserteilung ein Betriebsübergang im Sinne von § 613a BGB hinsichtlich des Instandhaltungswerkes in Husum einschließlich der Werkstattpersonale stattfindet. Der erfolgreiche Bewerber tritt daher von Gesetzes wegen nach 613a BGB als Arbeitgeber in die bestehenden Arbeitsverträge aller Mitarbeiter des derzeitigen Werkstattbetreibers (Transdev Instandhaltung GmbH), die von diesem in der Werkstatt Husum beschäftigt werden, ein, sofern der jeweilige Mitarbeiter dem nicht widerspricht.]\
[Nur für das Los Dagebüll: - Der Auftraggeber beabsichtigt für den Fall des Wechsels des Betreibers der ausgeschriebenen Verkehrsleistungen den Auftragnehmer zu verpflichten, den beim bisherigen Betreiber beschäftigten Arbeitnehmern, die für die Erbringung der Verkehrsleistung unmittelbar erforderlich sind, insbesondere Triebfahrzeugführern, Servicepersonalen und Disponenten, ein Angebot zur Übernahme des Arbeitsverhältnisses nach Maßgabe des § 131 Abs. 3 GWB zu machen.]\
\
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus\
Düsternbrooker Weg 94\
Kiel\
24105\
Deutschland\
Telefon: +49 4319884542\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 4319884702\
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html\
\
Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:\
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:\
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,\
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\
\
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt\
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus\
Düsternbrooker Weg 94\
Kiel\
24105\
Deutschland\
Telefon: +49 4319884542\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 4319884702\
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html\
\
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 10.03.2023\
\