Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.ausschreibung.swh.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-182f7d1d9a3-acd3023cedde9b\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.ausschreibung.swh.de/NetServer/\
\
Art des öffentlichen Auftraggebers\
Andere: Kommunales Ver- und Entsorgungsunternehmen\
\
Haupttätigkeit(en)\
Umwelt\
\
Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
\
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Beginn: 09.01.2023\
Ende: 31.12.2026\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein\
\
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden\
Geplante Mindestzahl: 3\
Höchstzahl: 3\
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:\
siehe Anlage TN.2 Auswahlkriterien TNW_HWS WW Beesen_final\
\
Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
\
Angaben zu Optionen: \
Optionen: ja\
Beschreibung der Optionen:\
Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung der Leistungsstufen vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht. Zunächst werden nur die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die Freigabe der weiteren Leistungsphasen bedarf der schriftlichen Beauftragung.\
\
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
\
Zusätzliche Angaben\
\
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Interessierte Unternehmen haben zunächst nur einen Teilnahmeantrag einzureichen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden aus den grundsätzlich geeigneten Bewerbern anhand der bekannt gemachten Auswahlkriterien diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Es ist beabsichtigt maximal drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Die aufgeforderten Bieter haben ein verbindliches Erstangebot einzureichen. Bieter, die ein fristgemäßes und inhaltlich vollständiges Erstangebot eingereicht haben, werden zur Angebotspräsentation und ggf. zur Verhandlung über ihre Angebote eingeladen. An diesen Verhandlungsgesprächen müssen der benannte Projektleiter sowie dessen Stellvertreter zwingend teilnehmen. Im Anschluss an die Verhandlungsgespräche werden die Bieter aufgefordert, ihre finalen Angebote einzureichen, in denen die Ergebnisse der Verhandlung berücksichtigt werden. Diese Angebote werden einer abschließenden Wertung anhand der Zuschlagskriterien unterzogen. Die Einzelheiten zur Wertung der Angebote und Gewichtung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus der Wertungsmatrix (Anlage V.5). Auf das Angebot mit dem besten Wertungsergebnis wird der Zuschlag erteilt.\
Kein Bieter hat Anspruch darauf, dass über sein Angebot verhandelt wird. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auch ohne Verhandlungen auf eines der Erstangebote zu erteilen.\
\
\
Angaben zu einem besonderen Berufsstand\
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja\
Beruf angeben: \
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:\
Für überwiegende Teile der Leistungen ist die Qualifikation eines Architekten oder Ingenieurs erforderlich.\
\
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal\
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind\
\
Angaben zur Verhandlung\
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen\
\
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja\
\
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 17.10.2022\
Ortszeit: 12:00\
\
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber\
Tag: 21.10.2022\
\
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
\
Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.03.2023\
\
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
\
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen\
Aufträge werden elektronisch erteilt\
\
Zusätzliche Angaben\
\
Die Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen erfolgt stufenweise.\
Mit Zuschlagserteilung gibt der Auftraggeber die Leistungsphasen 1 bis 3 zur Bearbeitung durch den Auftragnehmer frei. Die Leistungen bis einschließlich Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) sind gemäß der Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen zu den Verwaltungsvorschriften zu §44 LHO (ZBAU) zwingend bis zum 30.06.2023 abzuschließen, so dass die Unterlagen zur baufachlichen Prüfung beim Fördermittelgeber eingereicht werden können.\
Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt stufenweise in Abhängigkeit von den Planungsergebnissen, der Entwurfsplanung sowie nach Vorliegen der positiven Prüfbescheide der Antrags- und Bauunterlagen. Weitere Voraussetzung ist die Sicherstellung der Finanzierung (öffentliche Fördermittel einschließlich Eigenmittel), insbesondere das Vorliegen eines Fördermittelbescheid bis zum 31.12.2023.\
Das Projekt ist aufgrund der förderrechtlichen Bestimmungen spätestes am 31.12.2026 fertigzustellen (Übergabe betriebsbereites Wasserwerk) und endabzurechnen.\
Der spätere Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung sämtlicher Leistungsphasen.\
\
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt\
Ernst-Kamieth-Straße 2\
Halle (Saale)\
06112\
Deutschland\
\
Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
siehe § 160 GWB:\
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.\
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.\
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit\
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\
\
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 16.09.2022\
\