Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av109bba-eu\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av109bba-eu\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Regional- oder Kommunalbehörde\
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Haupttätigkeit(en)\
Allgemeine öffentliche Verwaltung\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Weitere(r) CPV-Code(s)\
71541000\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Beginn: 01.06.2020\
Ende: 30.06.2026\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja\
Beschreibung der Verlängerungen:\
Nach Bedarf, bis zum Abschluss der beauftragten Leistungen..\
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Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden\
Geplante Anzahl der Bewerber: 4\
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:\
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanaforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl von 4 Bewerbern nach folgenden Kriterien:\
1. Referenzen:\
Für jede Referenz können nach folgender Verteilung maximal 35 Punkte erreicht werden:\
— Honorarzone (Objektplanung) IV oder höher: 5 Punkte;\
— Honorarzone (Objektplanung) III: 3 Punkte;\
— Neubau: 4 Punkte;\
— Erweiterung/Umbau/Sanierung: 2 Punkte;\
— Schulgebäude: 3 Punkte;\
— Leistungsstufe 1: 2 Punkte;\
— Leistungsstufe 2: 3 Punkte;\
— Leistungsstufe 3: 2 Punkt;\
— Leistungsstufe 4: 3 Punkt;\
— Leistungsstufe 5: 1 Punkt;\
— Verwendung Baumaterial Holz in der Baukonstruktion: 3 Punkte;\
— Besondere Anforderungen an Energiestandard: 4 Punkte;\
— Baukosten (KG KGr. 200-700 netto) über 40 Mio.: 3 Punkte;\
— Baukosten (KG KGr. 200-700 netto) über 20 Mio.: 2 Punkte;\
— Baukosten (KG KGr. 200-700 netto) über 10 Mio.: 1 Punkt;\
— Durchführung von Planervergaben: 2 Punkte.\
2. Anzahl der im Bereich der Projektsteuerung tätigen Mitarbeiter mit Hochschulabschluss im Bereich Architektur, Bauingenieurewesen oder Betriebswirtschaft im Durchschnitt der letzte 3 Jahre und heute:\
— Mehr als 25: 5 Punkte;\
— Mehr als 15: 3 Punkte;\
— Mehr als 10: 1 Punkt.\
3. Zertifikat Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9001 (o. glw.): 10 Punkte.\
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die von den maximal erreichbaren 120 Punkten die meisten Punkte erreichen. Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit entscheidet das Los.\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: ja\
Beschreibung der Optionen:\
Siehe Vertrag 3.2; besondere oder zusätzliche Leistungen nach Bedarf\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
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Bedingungen für die Ausführung des Auftrags\
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Siehe Vergabeunterlagen\
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Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal\
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind\
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Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs\
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote\
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Angaben zur Verhandlung\
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen\
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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 28.04.2020\
Ortszeit: 13:00\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.09.2020\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Zusätzliche Angaben\
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Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die o. g. Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.\
Die Bindefrist wird auf den 30.9.2020 festgelegt, da der Beschluss eines Gremiums notwendig ist.\
Der Auftraggeber behält sich vor, die Vergabeunterlagen der 2. Stufe vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu aktualisieren.\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern\
München\
80534\
Deutschland\
Telefon: +49 892176-2411\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 892176-2847\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 27.03.2020\
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