Rahmenvereinbarung für kommunale Kindertageseinrichtungen zur Sicherstellung des Essenversorgung

DTAD-ID: 16903878
Region:
99084 Erfurt (Brühlervorstadt)
Auftragsart:
Öffentliche Auftraggeber
Dokumententyp:
Ausschreibung
Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung
Vergabestelle:
Sichtbar nach Registrierung
Auftragnehmer:
Sichtbar nach Registrierung
Kategorien:
Kantinen-, Verpflegungsdienste, Catering
CPV-Codes:
Vergabeordnung:
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Kurzbeschreibung:
Rahmenvereinbarung für kommunale Kindertageseinrichtungen zur Sicherstellung\ des Essenversorgung für die Jahre 2021-2023 -Transport von warmen und kalten\ Speisen in Thermobehältern des Auftraggebers\ Abschluss eines Transportvertrages in drei Losen
Informationsstand
DTAD-Veröffentlichung:
22.10.2020
Frist Angebotsabgabe:
10.11.2020

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Leistungsbeschreibung
Beschreibung:
Rahmenvereinbarung für kommunale Kindertageseinrichtungen zur Sicherstellung des Essenversorgung - Rahmenvereinbarung für kommunale Kindertageseinrichtungen zur Sicherstellung\
des Essenversorgung für die Jahre 2021-2023 -Transport von warmen und kalten\
Speisen in Thermobehältern des Auftraggebers\
Abschluss eines Transportvertrages in drei Losen
Erfüllungsort:
Erfurt
Lose:
Angebote für Lose\
Angebote sind möglich für\
alle Lose.
Planungsleistungen
nein
Lose
nicht zugelassen
Sonstiges
 
Sonstige Angaben\
Nachprüfung des Vergabeverfahrens (§ 19 ThürVgG)\
14.1 Nachprüfungsmöglichkeit\
Der voraussichtliche Gesamtauftragswert dieses Vorhabens liegt unterhalb der\
Schwellenwerte nach § 106 GWB, übersteigt aber die in § 19 Abs. 4 ThürVgG\
aufgeführten Wertgrenze (50.000EUR netto bei Leistungen und Lieferungen). Somit\
besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die\
Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Ein\
Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht.\
14.2 Informationspflicht\
Der Auftraggeber informiert den/die Bieter, dessen/deren Angebot/e nicht berücksichtigt\
werden soll/en, spätestens sieben Kalendertage vor dem beabsichtigten\
DE Formular ? Auftragsbekanntmachung 3\
Vertragsabschluss über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden\
soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung des/ihres Angebotes und\
den frühestmöglichen Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Binnen dieser Frist (sieben\
Tage) ist eine mögliche Beanstandung durch den unterlegene Biete vorzubringen.\
14.3 Nachprüfungsverfahren\
a) Der Bieter hat die Möglichkeit, das Vergabeverfahren vor Ablauf der vom\
Auftraggeber bestimmten Frist beim Auftraggeber zu beanstanden, in dem er eine\
Verletzung seiner Rechte durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften rügt. Die\
Beanstandung ist schriftlich oder in Textform an folgende Stelle/Adresse zu senden:\
Landeshauptstadt Erfurt,\
Stadtverwaltung\
Stadtkämmerei\
Verdingungsstelle\
Fischmarkt 1\
99084 Erfurt\
E-Mail: [email protected]\
Fax-Nr.: 0361 655-1289\
b) Hilft der Auftraggeber dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet der Auftraggeber\
die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten. Er darf den\
Zuschlag in diesem Fall nur erteilen, wenn die Vergabekammer das Vergabeverfahren\
nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung beanstandet. Die Frist beginnt\
am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung bei der Vergabekammer und kann in\
begründeten Ausnahmefällen durch die Vergabekammer einmalig um weitere sieben\
Kalendertage verlängert werden. Beanstandet die Vergabekammer das\
Vergabeverfahren mit einer entsprechenden Begründung, hat der Auftraggeber die\
Auffassung der Vergabekammer zu beachten.\
c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten\
(Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das\
Thüringer Verwaltungskostengesetz findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren\
bestimmt sich nachdem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter\
Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die\
Gebühr beträgt mindestens 100 EUR, soll aber den Betrag von 1.000 EUR nicht\
überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren\
beanstandet hat, werden keine Kosten zu seinen Lasten erhoben.\
d) Im Falle ihres Tätigwerdens entscheidet die Vergabekammer abschließend, ob der\
Bieter durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt\
wurde.\