Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://lhs-vpbw.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18678aa177e-5e51a77be028ab25\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://lhs-vpbw.vmstart.de\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Regional- oder Kommunalbehörde\
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Haupttätigkeit(en)\
Allgemeine öffentliche Verwaltung\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja\
maximale Anzahl an Losen: 2\
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Bedingungen für die Ausführung des Auftrags\
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Verpflichtung zur Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg.\
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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 14.04.2023\
Ortszeit: 12:00\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.09.2023\
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Bedingungen für die Öffnung der Angebote\
Tag: 14.04.2023\
Ortszeit: 12:00\
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:\
entfällt\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja\
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:\
voraussichtlich 2027\
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Zusätzliche Angaben\
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1.) Folgende Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB sind vom Bieter mit dem Angebot abzugeben:\
zu § 123 Abs. 1 u. 4; § 124 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3, Nr. 7, Nr.\
8; § 124 Abs. 2 GWB.\
2.) Sofern im Rahmen einer vorangegangenen Auftragsdurchführung vom Auftraggeber wirksam eine Vergabesperre verhängt wurde, hat der Bieter mit\
Angebotseinreichung entsprechende Nachweise zu den ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen beizulegen. Die Anforderungen an die zu erbringenden Nachweise folgen aus § 125 Abs. 1 GWB.\
3.) Der Bieter ist verpflichtet, eine Objektbesichtigung vor Angebotsabgabe durchzuführen.\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe\
Durlacher Allee 100\
Karlsruhe\
76137\
Deutschland\
Telefon: +49 721926-8730\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 721926-3985\
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).\
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Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt\
siehe Nachprüfungsstelle\
Karlsruhe\
Deutschland\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 04.04.2023\
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