Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YBN6Y8Q/documents\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YBN6Y8Q\
\
Haupttätigkeit(en)\
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Weitere(r) CPV-Code(s)\
90910000 Reinigungsdienste\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Beginn: 01.04.2023\
Ende: 30.03.2026\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja\
Beschreibung der Verlängerungen:\
Der Auftrag kann einmalig um 24 Monate verlängert werden.\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: ja\
Beschreibung der Optionen:\
Es ist eine zusätzliche Reinigungsstufe "IR1 - Vormittagsreinigung" optional anzubieten. Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.\
\
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
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Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien\
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:\
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien\
Die Bewerber sind zunächst aufgefordert, in einem Teilnahmewettbewerb ihre Eignung unter Beweis zu stellen.\
Für den Teilnahmewettbewerb sind von den Bewerbern insbesondere die Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, die Vergabebedingungen und der Teilnahmeantrag (Vordruck) zu beachten. Die Unterlagen umfassen alle Angaben, die erforderlich sind, um Interessenten eine Entscheidung über die Teilnahme an dem Verfahren zu ermöglichen.\
A.\
Inhalt des Teilnahmeantrags:\
Der Bewerber füllt die zum Download auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vordrucke/Anlagen aus und fügt die geforderten Erklärungen/Nachweise bei (=Teilnahmeantrag). Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Die nachstehenden Hinweise zum Erstellen des Teilnahmeantrags, sind neben der Auftragsbekanntmachung sowie den Vergabebedingungen zu beachten.\
B.\
Form des Teilnahmeantrags, Einreichung\
Die Einreichung des Teilnahmeantrags ist ausschließlich in folgender Form möglich:\
Elektronisch in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Brandenburg", ohne fortgeschrittene/qualifizierte Signatur/Siegel.\
Eine Unterzeichnung der Unterlagen ist nicht notwendig. Im Unterzeichnungsfeld ist jedoch der Name des Unternehmens und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen per Post, Fax oder als E-Mail ist nicht ausreichend; diese werden nicht berücksichtigt. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden ebenfalls nicht berücksichtigt.\
C.\
Teilnahmebedingungen und Nachweis der geforderten Eignung\
Im Einzelnen macht der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag Angaben zu seiner persönlichen Lage (vgl. Ziff. III.1 der Auftragsbekanntmachung). Diese umfassen Angaben zum Unternehmen und im Fall des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft auch Angaben zu deren Mitgliedern. Zum Nachweis der Eignung hat sich jeder Bewerber/die Bewerbergemeinschaft oder sofern gefordert, deren Mitglieder, unter Verwendung der Vordrucke zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur Befähigung zur Berufsausübung, zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zu erklären (vgl. Ziff. III.1 der Auftragsbekanntmachung). Dabei gilt: Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages.\
\
\
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 12.12.2022\
Ortszeit: 12:00\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
\
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen\
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert\
\
Zusätzliche Angaben\
\
1.\
Prüfung der Vergabeunterlagen, Hinweispflicht, Fragen und Auskünfte\
Der Bewerber/Bieter ist gemäß § 311 BGB vorvertraglich verpflichtet, die Vergabeunterlagen vollständig, sorgfältig und fachmännisch zu prüfen. Enthält die Bekanntmachung oder enthalten die von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen Unklarheiten, Lücken, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers/Bieters gegen geltendes Recht, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen und für Aufklärung zu sorgen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebots bestätigt der Bewerber/Bieter, dass er die Vergabeunterlagen der geforderten Prüfung unterzogen hat, dass die Fragen zu den Vergabeunterlagen vollständig beantwortet sind und die Vergabeunterlagen eine ausreichende Grundlage für die Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebots bilden. Im Übrigen gilt § 160 Abs. 3 GWB (zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags vor der Vergabekammer), auf den der Auftraggeber hinweist.\
Fragen und Auskunftsersuchen um zusätzliche Informationen zu den Vergabeunterlagen oder zum laufenden Verfahren sind unverzüglich und unter Berücksichtigung der Frage- und Auskunftsfrist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der vom Auftraggeber verwendeten Vergabeplattform ("Vergabemarktplatz Brandenburg") unter https://vergabemarktplatz.brandenburg.de im entsprechenden Projektraum zu diesem Vergabeverfahren zu stellen. Die Fragefrist für den Teilnahmewettbewerb endet am 5. Dezember 2022.\
Rechtzeitig eingegangene Fragen der Bewerber/Bieter und Auskunftsersuchen um zusätzliche Informationen zu den Vergabeunterlagen oder zum laufenden Verfahren sowie sonstige relevante Hinweise wird die Vergabestelle in der Regel bis sechs Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Frist, im Fall des Teilnahmewettbewerbs, der Teilnahmefrist, im Fall der Angebotsphase, der Angebotsfrist beantworten bzw. bekannt gegeben. Antworten bzw. zusätzliche Informationen (soweit vorhanden) auf rechtzeitig eingegangene Fragen bzw. Auskunftsersuchen, wird der Auftraggeber sofern erforderlich auf transparente und gleichbehandelnde Weise unter Voranstellung der jeweiligen Fragen registrierten Unternehmen/Bewerbern/Bietern zur Verfügung stellen. Die Bewerber/Bieter haben bei der Formulierung der Fragen bzw. Auskunftsersuchen daher darauf zu achten, dass darin oder in der absehbaren Antwort keine vertraulichen Informationen enthalten sind. Andernfalls haben die Bewerber/Bieter auf vertrauliche Informationen gesondert hinzuweisen. Mündlich erteilte Antworten sind nicht verbindlich. Bewerber/Bieter sind zudem gehalten, keine Informationen bei anderen Vertretern des Auftraggebers, dessen Mitarbeitern oder Mitarbeitern von Drittfirmen oder Beratern einzuholen. Ein Verstoß hiergegen kann zum Ausschluss des Bewerbers/Bieters von dem Vergabeverfahren führen.\
2.\
Kommunikation und Verfahrenssprache\
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bewerbern/Bietern erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg unter https://vergabemarktplatz.brandenburg.de im entsprechenden Projektraum zu diesem Vergabeverfahren.\
Bewerber/Bieter sind bis zum Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist im eigenen Interesse verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Fragen auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg im entsprechenden Projektraum zu diesem Vergabeverfahren zu achten.\
Die Verfahrenssprache ist deutsch. Alle Dokumente im Vergabeverfahren, wie Teilnahmeanträge und Angebote, sowie die gesamte schriftliche Kommunikation und die Dokumentationen sind in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.\
3.\
Änderungen der Vergabeunterlagen und des Verfahrensablaufs\
Der Auftraggeber behält sich Änderungen der Vergabeunterlagen und des Verfahrensablaufs vor.\
4.\
Finanzierungs-, Gremien- und Änderungsvorbehalt\
Die Auftragsvergabe steht unter einem Gesamtfinanzierungsvorbehalt und dem Vorbehalt der Zustimmung zuständiger Entscheidungsgremien (z. B. Gesellschafter). D.h. der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, sofern die Finanzierung nicht abschließend sichergestellt ist, das Gesamtbudget überschritten ist oder zuständige Entscheidungsgremien der Auftragsvergabe nicht zustimmen. Der Auftraggeber behält sich ferner Änderungen und Anpassungen des Projektes und an den Vergabebunterlagen sowie dem Verfahrensablauf vor.\
5.\
Kosten für die Teilnahme am Verfahren\
Für die Beteiligung am Vergabeverfahren, insbesondere die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten, erfolgt keine Entschädigung, Kostenerstattung oder Vergütung durch den Auftraggeber.\
6.\
Vertraulichkeit der Vergabeunterlagen\
Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden.\
Bekanntmachungs-ID: CXP9YBN6Y8Q\
\
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie\
Heinrich-Mann-Allee 107\
Potsdam\
14473\
Deutschland\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
A.\
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.\
§ 160 GWB lautet:\
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.\
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.\
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit\
1.\
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\
2.\
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
3.\
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
4.\
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.\
B.\
Geheimschutz, Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen\
Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, der Vergabekammer zur Verfügung zu stellen. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bewerbers oder Bieters, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebotes eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.\
\
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 11.11.2022\
\