Informationen zur gemeinsamen Beschaffung\
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben\
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Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/b6584b7f-2c5a-4905-b37c-ea256899ee73\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:\
FEA4 - Beschaffung Facilitymanagement\
Richelstraße 3\
München\
80634\
Deutschland\
Kontaktstelle(n): Frenzel, Cornelia\
Telefon: +49 8913081462\
E-Mail:
[email protected]\
NUTS-Code: DE212\
Internet-Adresse(n):\
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/b6584b7f-2c5a-4905-b37c-ea256899ee73\
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Haupttätigkeit(en)\
Eisenbahndienste\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Weitere(r) CPV-Code(s)\
90910000 Reinigungsdienste\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Beginn: 01.08.2023\
Ende: 31.07.2026\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja\
Beschreibung der Verlängerungen:\
Verlängerungsoption 3 x 1 Jahr\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: ja\
Beschreibung der Optionen:\
siehe II.2.7)\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
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Bedingungen für die Ausführung des Auftrags\
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(1) Zusicherung, dass das zum Einsatz kommende Personal der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig und für die Tätigkeit geeignet ist, mindestens aber der Vorarbeiter bzw. MA die allein an einem Standort eingesetzt werden\
(2) Bzgl. der mitgeltenden Unterlagen sind rechtzeitig vor Leistungsaufnahme in Abstimmung mit dem Auftraggeber örtliche Einweisungen erforderlich, zu denen die Teilnahme einzusetzender Mitarbeiter durch den Bieter kostenfrei zu gewährleisten ist\
(3) Nicht nur Geräte und Maschinen müssen zugelassen sein, sondern auch Hilfsmittel und Reinigungsmittel bzw. Chemikalien müssen entsprechend der Ril 91040 zugelassen sein bzw. können kostenpflichtig über diesen beschafft werden\
(4) Zusicherung, dass die Leistungen zu den Bedingungen der Anfrage angeboten werden\
(5) Zusicherung Einhaltung Zuschlags-/ Bindefrist \
(6) Zusicherung, dass keine Teilnahme an unzulässigen Wettbewerb erfolgt\
(7) Zusicherung, dass die erforderliche Anzahl an eigenen Mitarbeiter/Facharbeiter gem. Leistungsbeschreibung vorhanden ist\
(8) Zusicherung, dass die eingesetzten Mitarbeiter über Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung verfügen\
(9) Zusicherung, dass Deckungssummen bei Zuschlagserteilung angepasst werden\
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Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem\
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung\
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer\
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 21.04.2023\
Ortszeit: 10:00\
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Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber\
Tag: 10.05.2023\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.07.2023\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Zusätzliche Angaben\
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Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.\
1) Es ist zu beachten, dass im Rahmen der Vergabe zunächst ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird.\
Gegenstand des Teilnahmewettbewerbs ist die Prüfung der Eignung zur Erbringung der jeweiligen\
Leistungen z.B. Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit/Gesetzestreue des Bewerbers. Im zweiten\
Schritt "Aufforderung zur Angebotsabgabe“ werden die geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe\
aufgefordert, indem sie die vollständigen Vergabeunterlagen zur Abgabe eines Angebotes erhalten. Es ist\
möglich, dass das Vergabeverfahren in Form eines strukturierten Vergabeprozesses stattfindet, das nur auf\
bestimmten kommunizierten Regeln beruht. Die Verhandlungsregeln werden zeitnah allen Bietern vor dem\
Verhandlungstag bekannt gegeben.\
2) Weiterhin ist zu beachten, dass die gesamte Kommunikation elektronisch über das Bieterportal der\
Deutschen Bahn AG erfolgt. Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal\
3) Im Rahmen der Vergabe ist eine Objektbesichtigung erforderlich. \
Termin: 27.03.2023 bis 16.04.2023 gemäß Vergabeunterlagen \
Hinweis des Auftraggebers:\
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den\
Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen\
ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer des Bundes\
Villemomblerstr. 76\
Bonn\
53123\
Deutschland\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 21.03.2023\
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