Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=347792\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=347792\
\
Art des öffentlichen Auftraggebers\
Einrichtung des öffentlichen Rechts\
\
Haupttätigkeit(en)\
Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und -verwaltung\
\
Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
\
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Beginn: 27.11.2020\
Ende: 31.01.2025\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja\
Beschreibung der Verlängerungen:\
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG um 4 Jahre verlängert werden, also maximal bis 31.1.2029.\
\
Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
\
Angaben zu Optionen: \
Optionen: ja\
Beschreibung der Optionen:\
Die Optionsausübung muss dem AN bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Der Vertrag endet spätestens am 31.1.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.\
\
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
\
\
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags\
\
s. Ziffer III.1.3 Punkt 6 a) und b)\
\
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal\
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind\
\
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja\
\
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 06.10.2020\
Ortszeit: 12:00\
\
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
\
Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27.11.2020\
\
Bedingungen für die Öffnung der Angebote\
Tag: 07.10.2020\
Ortszeit: 00:00\
Ort:\
Verdingungsstelle der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben\
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:\
Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.\
\
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja\
\
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen\
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert\
\
Zusätzliche Angaben\
\
Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:\
— Angebotsschreiben (Anhang 0);\
— Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anhang II);\
— Bietergemeinschaftserklärung (Anhang III);\
— Leistungsverzeichnis (pdf- und GAEB-Format -Anhang I, Ziffer 3);\
— Eigenes schriftliches Konzept der Leistungserbringung;\
— Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder eines gleichwertigen Nachweises;\
— Formblatt Preisgleitklausel Objektleiter/Technischer Hausmeister (Anhang I, Ziffern 1.1 und 1.2);\
— Angaben zum verwendeten CAFM-System des AN (Anhang I, Ziffer 4);\
Auf Anforderung der Vergabestelle sind vollständig ausgefüllt vorzulegen:\
— Erklärung zu Unterauftragnehmern (Anhang IV, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anhang IV, Seite 2);\
— Erklärung zur Eignungsleihe (Anhang IV, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anhang IV, Seite 4);\
— Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe;\
— Nachweis der Qualifikation / Berufserfahrung des Objektleiters und seines Stellvertreters;\
— Angabe der technischen Fachkraft mit Schaltberechtigung für MS-Schaltanlagen;\
Im Leistungsverzeichnis (LV) müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Gemäß den konkreten Ausfüllvorschriften in der Leistungsbeschreibung (LB) und im LV, sind Positionen, deren Preise nach Vorgabe bereits in einer anderen Position erfasst sind, mit „0“ als Einheitspreis zu versehen. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im LV führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots..\
Zuschlagskriterien sind 1. der Angebotspreis des LV in Euro und 2. das schriftliche eigene Konzept zur Leistungserbringung, mit der Gewichtung 70 % Angebotspreis, 30 % Konzept.\
Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl (der Summe aus erreichter Punktzahl aus Angebotspreis - max. 70 Punkte - und aus der Konzeptbewertung - max. 30 Punkte).\
1. Punktzahl Preis Angebot XY = Preis niedrigstes Angebot x 70 Pkt. / Preis Angebot XY\
2. Punktzahl Konzept wird aus der Bewertung der Teilkonzepte und deren Gewichtung ermittelt, Teilgewichtungen sind:\
— Start-Up-Phase und Vertragsauslauf- und Übergangsphase, Gewichtung: 4 %\
— Konzept zum Wartungs-, Inspektions- und Prüfmanagement, Gewichtung: 12 %;\
— Konzept zum Störungsmanagement, Gewichtung 7 %;\
— Konzept zum Qualitätsmanagement, Gewichtung 4 %;\
— Konzept zum Energiemanagement, Gewichtung 3 %.\
Die Bewertung erfolgt im Wege der Punktevergabe von 0 Punkten (ungenügend) bis 10 Punkten (sehr gut) je Kriterium.\
Weitere Details sind der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.\
Bei Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.\
Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit Herrn Tischkau, E-Mail:
[email protected], zu vereinbaren. Diese können nur im Zeitraum vom 14.9.2020 bis 24.9.2020 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 10.9.2020 vereinbart werden.\
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert.\
Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.\
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens 3 Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.\
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.\
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und zu Grundlagen der Angebotskalkulation vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens 3 Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.\
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht geteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 25.9.2020, 12.00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.\
Nach den Nutzungsbedingungen der e-Vergabe-Plattform muss der Bieter, der ein Angebot abgibt, mit der korrekten Bezeichnung seines Unternehmens registriert sein.\
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:\
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234\
E-Mail:
[email protected]\
Geschäftszeiten:\
Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr\
Freitag: 8.00 bis 14.00 Uhr.\
\
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes\
Villemombler Straße 76\
Bonn\
53123\
Deutschland\
Telefon: +49 228-94990\
Fax: +49 228-9499163\
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/\
\
Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).\
\
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt\
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben -Stabsbereich Einkauf-\
Ellerstraße 56\
Bonn\
53119\
Deutschland\
\
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 31.08.2020\
\