Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=442446\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=442446\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Einrichtung des öffentlichen Rechts\
\
Haupttätigkeit(en)\
Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und -verwaltung\
\
Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
\
Weitere(r) CPV-Code(s)\
50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden\
50712000 Reparatur und Wartung von mechanischen Einrichtungen in Gebäuden\
71631300 Technische Gebäudeüberwachung\
50800000 Diverse Reparatur- und Wartungsdienste\
\
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Beginn: 01.07.2022\
Ende: 31.05.2028\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja\
Beschreibung der Verlängerungen:\
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG um 5 Jahre verlängert werden, also maximal bis 31.05.2033.\
Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
\
Angaben zu Optionen: \
Optionen: ja\
Beschreibung der Optionen:\
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG um 5 Jahre verlängert werden, also maximal bis 31.05.2033.\
\
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
\
Zusätzliche Angaben\
\
Das unter Ziffer II.2.5 genannte Zuschlagskriterium EIGENES KONZEPT wird als Qualitätskriterium mit 40% Gewichtung in die Wertung einbezogen. Grundlage für die Konzeption sind die aus dem Vertrag, der Leistungsbeschreibung, der Liegenschaftsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmenden Anforderungen.\
--\
Folgende Teilkonzepte, die Bestandteil des Gesamtkonzepts sind, sind mit dem Angebot einzureichen und zu erläutern:\
1. Konzept zu Start-Up- und Vertragsauslaufphase\
Dieses Konzept soll Aussagen zu folgenden Punkten beinhalten:\
1.1\
- Vorbereitung zur Sicherstellung des laufenden Betriebs\
- Konzeptüberprüfung auf Plausibilität; Darstellung des zeitlichen Ablaufs der Start-Up-Phase und der Vertragsauslauf- und Übergangsphase\
1.2 Personaleinsatz während der Start-Up-Phase und der Vertragsauslauf- und Übergangsphase, Sicherstellung des notwendigen Personals zur Übernahme des Regelbetriebs\
1.3 Erklärung der Vorgehensweise bei der Aufnahme von Anlagendaten und der Übernahme und Vervollständigung der Anlagendokumentation\
--\
2. Konzept zum Wartungs-, Inspektions- und Prüfmanagement\
Dieses Konzept soll Aussagen zu folgenden Punkten beinhalten:\
2.1\
- Überwachung und Einhaltung der Termine\
- Abbildung der Prozesse zur Wartung / Prüfung und Inspektion;\
- Eigenleistungsquote der Wartungs-, Inspektions- und Prüfleistungen\
- Musterwartungsplan\
2.2\
-Dokumentation\
-Erläuterung der Verfahrensweise bzgl. Dokumentation am Beispiel der Übernahme einer neuen Anlage; Dokumentation von Wartungs- und Prüfberichten\
2.3\
- Konzept zur vorbeugenden Instandhaltung\
- Erklärung eines Materialmanagements (u. a. Vorhaltung von Ersatzteilen / Verschleißteilen), Darstellung einer Ersatzbeschaffung,\
- Aussagen zur Schwachstellenanalyse\
--\
3. Konzept zum Störungsmanagement\
Dieses Konzept soll Aussagen zu folgenden Punkten beinhalten:\
3.1\
-Sicherstellung der geforderten Reaktionszeiten\
-Prozesserläuterung unter Einbeziehung der Reaktionszeiten\
3.2\
-Notfallplan für verschiedene Havarien\
-Darstellung des Notfallmanagements anhand eines Beispiels; Verträge mit Unterauftragnehmern\
3.3\
-Form der Störungsannahme und Bearbeitung erläutern\
-Fehlersuche, Ursachenfeststellung, Feststellung der Schadenshöhe und Dokumentation des Schadens\
--\
4. Konzept zum Qualitätsmanagement\
Dieses Konzept soll Aussagen zu folgenden Punkten beinhalten:\
4.1\
-CAFM-System\
-Angaben zum CAFM-System, zur Art und Weise des Zugriffs durch den Auftraggeber auf welche Daten und Bericht, zum Inhalt (detaillierte Beschreibung des Qualitätsmesssystems), zur Zeitdauer der bereits erfolgten Anwendung, zur Art und Weise der Protokollübergabe\
4.2\
-Konzept zur Verbesserung des Anlagenbestands\
-Verbrauchsmessungen der bestehenden Anlagen im Betrieb; Weiterleitung von Verbesserungsvorschlägen an den Betreiber;\
-Methoden / Wirtschaftlichkeitsberechnungen\
4.3\
-Kommunikation mit der AG / dem Nutzer vor Ort\
-Umgang mit Kritik, Problemen und Beanstandungen,\
4.4\
Aussage zu Personal (Zuverlässigkeit, Personalkontinuität, Weiterbildung des Personals)\
--\
5. Konzept zum Energiemanagement\
Dieses Konzept soll Aussagen zu folgenden Punkten beinhalten:\
5.1 Darstellung des Energieverbrauchs im Gebäude und in den Anlagen, statistische Erhebung\
5.2 Konzept zur Einsparung von Energiekosten\
--\
Die Teilkonzeptwertung wird gewichtet:\
Teilkonzept 1: 6 %\
Teilkonzept 2: 10 %\
Teilkonzept 3: 10 %\
Teilkonzept 4: 10 %\
Teilkonzept 5: 4 %\
40 Punkte sind insgesamt maximal für die Konzepte zu erreichen.\
Die Bewertung erfolgt im Wege der Punktevergabe von 0 Punkten (ungenügend) bis 10 Punkten (sehr gut) je Teilkonzept. Die je Teilkonzept vergebene Punktzahl wird mit dem jeweils angegebenen Teilgewichtsprozentsatz multipliziert.\
Die auf dieser Grundlage ermittelten Werte für die einzelnen Teilkonzepte werden addiert und abschließend mit dem Faktor 10 multipliziert und ergeben die erreichte Punktzahl des jeweiligen Konzeptes.\
Der Bewertungsschlüssel für die Vergabe von Punkten für die Teilkonzepte ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.\
-\
Das Gesamtkonzept ist auf maximal 10 DIN A4 Seiten (ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) zu erläutern (Schriftart Arial, Schriftgröße 10, Zeilenabstand 1,5).\
Übersteigt die Seitenzahl des eingereichten Gesamtkonzeptes die geforderten 10 Seiten (Anlagen zählen als Seite mit), fließen diese nicht mehr in die Bewertung ein.\
---\
Das unter II.2.5 genannte Zuschlagskriterium PREIS wird mit 60 % gewichtet und wird bestimmt durch folgende zwei Faktoren:\
a) Positionen des LV, außer Positionen 1.8.1.1.10 und 1.8.2.1.10 (Erweiterungsneubau), der Anteil am Zuschlagskriterium Preis beträgt 80 %.\
b) Positionen des LV 1.8.1.1.10 und 1.8.2.1.10 (Erweiterungsneubau), die Summe beider Positionen beträgt 20 % am Zuschlagskriterium Preis.\
Dazu erhält das Angebot mit dem besten Preis bei Faktor a) 80 und bei Faktor b) 20 Punkte. Die weiteren Angebote ermitteln sich: Punktzahl Angebot XY Faktor a (bzw. b) = Bestpreis Faktor a (bzw. b) x 80 Punkte (bzw. 20 Punkte) / Preis Angebot XY Faktor a (bzw. b).\
Maximal 60 Preispunkte können insgesamt erreicht werden, davon 48 Punkte (80 Punkte x 60%) für Faktor a) und 12 Punkte (20 Punkte x 60%) für Faktor b).\
Die erreichten Punktzahlen je Angebot bei beiden Faktoren werden addiert und ergeben die Wertungspunktzahl für das Zuschlagskriterium Preis je Angebot.\
--\
Die Addition der erreichten Punktzahlen aus den beiden Zuschlagskriterien Konzept und Preis ergibt die Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebotes. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot.\
Bei gleicher Gesamtpunktzahl hat dasjenige Angebot den Vorrang, das im Zuschlagskriterium Preis die höhere Punktzahl erhalten hat. Bei gleicher Gesamtpunktzahl und bei gleicher Punktzahl im Zuschlagskriterium „Preis“ entscheidet das Los.\
---\
Der unter II.2.7 angegebene Termin ist der geplante Zuschlagstermin. Spätester Beginn der Start-Up-Phase ist der 01.01.2023.\
\
\
Angaben zu einem besonderen Berufsstand\
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja\
Beruf angeben: \
\
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags\
\
Das eingesetzte Personal des AN einschließlich der genehmigten Unterauftragnehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG (Ü2).\
Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der AG gemäß § 3 Abs. 1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der AN bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWi befindet.\
Der AN verpflichtet sich, nach Aufforderung durch das Objektteam der AG die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWi durchgeführt worden sind - unter Angabe der Art und des Datums des SÜ. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal.\
Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die AG berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen.\
Personal, welches den von der AG vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der AG ohne weitere Begründung abgelehnt werden.\
Es wird darauf hingewiesen, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung beträgt grundsätzlich sechs Monate.\
Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen/den Nutzer möglich.\
Die Sicherheitsüberprüfung von ausländischen Beschäftigten kann, je nach Herkunftsland, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung ausländischen Dienstleistungspersonals zu Überprüfungen nach Ü2 die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass der vorgesehene Arbeitnehmer ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden kann.\
Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü2-Geheimschutz vorzuhalten.\
Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü2- Geheimschutz überprüftem Dienstleistungspersonal des AN, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete des Nutzers erforderlich sein kann.\
--\
Das Personal des AN ist von diesem vor Leistungsbeginn zur Verschwiegenheit über alle im Zusammenhang mit den Tätigkeiten in der Liegenschaft bekannt gewordenen Vorgänge zu den Objekten, den Bediensteten der Liegenschaft, Arbeitsabläufen, usw. während und außerhalb der Arbeitszeit gegenüber jedermann zu strengster Verschwiegenheit zu verpflichten. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages weiter (Anlage C-01.3).\
\
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal\
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind\
\
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja\
\
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 25.04.2022\
Ortszeit: 12:00\
\
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
\
Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.06.2022\
\
Bedingungen für die Öffnung der Angebote\
Tag: 26.04.2022\
Ortszeit: 00:00\
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:\
Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.\
\
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
\
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen\
Aufträge werden elektronisch erteilt\
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert\
Die Zahlung erfolgt elektronisch\
\
Zusätzliche Angaben\
\
Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:\
- Angebotsschreiben (Anlage B-01)\
- Leistungsverzeichnis (pdf- und GAEB-Format - Anlage B-02)\
- Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03)\
- Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-04 ), falls einschlägig\
- Eigenes schriftliches Konzept der Leistungserbringung\
- Formblatt Preisgleitklausel Objektleiter/Haustechniker (Anlagen C-01.1a und C-01.1b)\
- Angaben zum verwendeten CAFM-System des AN (Anlage C-06, Seite 1)\
- Zertifikat DIN EN ISO/IEC 27001 oder gleichwertig zum Nachweis der Informationssicherheit des CAFM-Systems, Gleichwertigkeit muss benannt und nachgewiesen werden\
- Bestätigung der Ortsbesichtigung (Anlage B-08)\
---\
Auf Anforderung der Vergabestelle sind vollständig ausgefüllt vorzulegen:\
1) Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-05, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-05, Seite 2)\
2) Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-05, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-05, Seite 4)\
3) Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe (Anlage B-03)\
4) aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate) oder gleichwertig oder ein anderer Nachweis des Eintrages in einem öffentlichen Register oder bei einer Genehmigungsbehörde (Handwerkskammer, Gewerberegister oder gleichwertig) für Bieter und Bietergemeinschaftsmitglieder\
5) Kopie des Nachweises über den Abschluss einer aktuellen Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung\
6) namentliche Benennung und Vorlage der Nachweise der Qualifikation für Objektleiter und Vertreter\
7) Projektlebenslauf über 5 Jahre Berufserfahrung für Objektleiter und Vertreter im vergleichbaren Aufgaben- und Verantwortungsbereich\
8) namentliche Benennung der vorgesehenen Haustechniker\
9) Nachweis des Abschlusses nach mindestens 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) in der Elektrotechnik für Haustechniker 1-6 und des Vertreters\
10) Nachweis des Abschlusses nach mindestens 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) in einem Gewerk der Versorgungstechnik (Installations-/Sanitär-/Heizungs-/Lüftungs- und Klimatechnik) für Haustechniker 7-12 und des Vertreters\
11) Projektlebenslauf für jeden Haustechniker und der Vertreter, aus dem bisher betreute Objekte, Funktionen und Aufgaben hervorgehen\
12) Schriftlicher Nachweis als Beauftragte Person f. Aufzugsanlagen gem. BetrSichV, Anhang 1, Pkt. 4.1 (Aufzugswärter) mit Berechtigung zur Personenbefreiung für alle Haustechniker, soweit schon vorhanden\
13) Schriftlicher Nachweis einer Unterweisung zur Schaltberechtigung für MS-Schaltanlagen für mindestens 2 Haustechniker (Elektrotechnik) und deren Vertretung\
14) Nachweis des Anlagenverantwortlichen der elektrischen Anlagen nach den allgemeinen Normen und Regeln (u. a. DIN VDE 0105-100 EN 50110-1 bezogen auf die ausgeschriebene Leistung) als Elektrofachkraft\
15) Nachweis über die Berechtigung für das Arbeiten (Instandhalten) gemäß DIN 14677 an Feststellanlagen für mindestens einen Haustechniker und eine Vertretung\
16) Nachweis der Fachkunde als Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz gemäß § 64 WHG, bezogen auf die ausgeschriebene Leistung\
17) Nachweis einer Unterweisung als Brandschutzbeauftragter gemäß DGUV Information 205-003 und VdS 3111 bezogen auf die ausgeschriebene Leistung\
18) Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen an das verwendete CAFM-System zur Gewährleistung der Informationssicherheit durch den Auftragnehmer, mithilfe der Vorlage von Angaben aus dem Formular Angaben zum verwendeten CAFM-System (Anlage C-06, Seite 2)\
---\
Im Leistungsverzeichnis (LV) müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Gemäß den konkreten Ausfüllvorschriften in der Leistungsbeschreibung (LB) und im LV, sind Positionen, deren Preise nach Vorgabe bereits in einer anderen Position erfasst sind, mit „0“ als Einheitspreis zu versehen. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im LV führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.\
---\
Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Referenzen müssen alle geforderten Angaben enthalten.\
---\
Ortsbesichtigungen werden wie folgt angeboten:\
Für die Angebotsabgabe ist eine Ortsbesichtigung verpflichtend und kann von Montag bis Freitag im Zeitraum vom 14.03. bis 25.03.2022 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 15.03.2022, 12:00 Uhr vereinbart werden.\
Die Terminanmeldung muss per E-Mail an
[email protected] verbindlich erfolgen, dabei können maximal zwei Personen unter Angabe des Vor- und Nachnamens angemeldet werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. In Vorbereitung der Ortsbesichtigung wird ein einheitlicher Begehungsplan erstellt, so dass alle Bewerber die gleichen Informationen erhalten. Die Regeln der Vergabeverordnung - wie einzelne Teilnahme, keine Beantwortung von gestellten Fragen etc. werden eingehalten und dokumentiert.\
Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert. Die zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung allgemein gültigen Schutzmaßnahmen müssen berücksichtigt werden.\
Einen Nachweis der Ortsbesichtigung (Anlage B-08) erhält der Bewerber nach Durchführung. Mit dem Angebot ist dieser Nachweis über die Teilnahme an einer verpflichtenden Ortsbesichtigung einzureichen. Die Nichtvorlage des Teilnahmenachweises führt zwingend zum Ausschluss vom Verfahren.\
---\
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.\
----\
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.\
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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.\
----\
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht geteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 12.04.2022, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.\
---\
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:\
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234\
E-Mail:
[email protected]\
Geschäftszeiten:\
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr\
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr\
\
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes\
Villemombler Straße 76\
Bonn\
53123\
Deutschland\
Telefon: +49 228-94990\
Fax: +49 228-9499163\
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/\
\
Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens\
muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).\
\
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt\
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben\
Ellerstraße 56\
Bonn\
53119\
Deutschland\
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 23.02.2022\
\