Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=335317\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=335317\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Einrichtung des öffentlichen Rechts\
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Haupttätigkeit(en)\
Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und -verwaltung\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Weitere(r) CPV-Code(s)\
50700000\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Beginn: 01.02.2021\
Ende: 31.03.2025\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja\
Beschreibung der Verlängerungen:\
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG 2-mal um jeweils 1 weiteres Jahr verlängert werden, also maximal bis 31.3.2027. Die Optionsausübung muss dem AN bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: nein\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
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Bedingungen für die Ausführung des Auftrags\
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Vor der Abgabe des Angebotes hat der Bieter zwingend eine Vorortbegehung durchzuführen. Aufgrund der aktuellen Lage sind die geltenden Hygienevorschriften bzw. Festlegungen bzgl. Tragen von Nase-Mund-Schutzmasken sowie die Abstandsregelungen zu beachten und einzuhalten.\
Ein fehlender Nachweis zur Vorortbegehung führt zum Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren.\
Termine für die Objektbesichtigung sind für die 30. Kalenderwoche (20.7 bis 24.7.2020) abzustimmen. Die Terminanmeldung ist bis spätestens 16.7.2020, 12.00 Uhr möglich.\
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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 19.08.2020\
Ortszeit: 12:00\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.10.2020\
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Bedingungen für die Öffnung der Angebote\
Tag: 20.08.2020\
Ortszeit: 00:00\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Zusätzliche Angaben\
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— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www. evergabeonline.de) einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 10.8.2020, 12.00 Uhr bei der oben genannten Anschrift eingehen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.\
— Die Angebote müssen elektronisch übermittelt werden. Elektronische Angebote müssen ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabeonline.de) abgegeben werden. Eine Angebotsabgabe per Post, E-Mail sowie per Fax. ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren.\
— Bei technischen Fragen zur e-Vergabeplattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:\
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234\
E-Mail:
[email protected]\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes\
Villemombler Straße 76\
Bonn\
53123\
Deutschland\
Telefon: +49 228-94990\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 228-9499163\
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).\
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Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt\
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben\
Ellerstraße 56\
Bonn\
53119\
Deutschland\
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de/\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 25.06.2020\
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