Gemeinsame Beschaffung\
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung\
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Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYDY6LL\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYDY6LL\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Regional- oder Kommunalbehörde\
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Haupttätigkeit(en)\
Öffentliche Sicherheit und Ordnung\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Beginn: 01.11.2021\
Ende: 31.10.2025\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja\
Beschreibung der Verlängerungen:\
Die Auftraggeberin hat die Möglichkeit die Beauftragung einmal um 12 Monate (Optionszeitraum) bis längstens zum 31. Oktober 2026 zu verlängern. Die Inanspruchnahme wird die Auftraggeberin dem Vertragspartner spätestens 6 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit mitteilen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Inanspruchnahme des Optionszeitraums besteht nicht.\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: ja\
Beschreibung der Optionen:\
Siehe Ziff. II.2.7).\
Gemäß Ziff. 4.1 der Anlage Einbindungsvereinbarung ist die Auftraggeberin berechtigt, die Vorhaltezeiten des ITW bedarfsgerecht neu festzusetzen.\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
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Angaben zu einem besonderen Berufsstand\
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja\
Beruf angeben: \
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:\
Für die Durchführung der Leistungen des Intensivtransports gelten insbesondere die Bestimmungen des RettG NRW.\
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Bedingungen für die Ausführung des Auftrags\
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1. Als Vertragspartner kommt nur eine gemeinnützige Organisation oder Vereinigung in Betracht. Die Beteiligung nicht gemeinnütziger Anbieter ist auch als Nachunternehmer unzulässig.\
2. Nach der Beauftragung sollen der Auftraggeberin Unterlagen für den ITW sowie das für die Durchführung vorgesehene Personal bis 1 Monat vor/spätestens zum Leistungsausführungsbeginn zum Nachweis des maximal zulässigen Fahrzeugalters (im Zeitpunkt des Angebotsfristablaufs max. 6 Jahre) und der Fachqualifikation/gesundheitliche Eignung vorgelegt werden (siehe Ziff. 4.5.5 der Anlage Leistungsbeschreibung). Es sind danach auch die für den Einsatz vorgesehenen 5 bis max. 15 Notärztinnen und Notärzte namentlich zu benennen (siehe Muster); diese dürfen während der Vertragslaufzeit nur bei Vorliegen eines besonderen Grundes ausgetauscht werden.\
3. Personal mit Eintragungen im Führungszeugnis über strafgerichtliche Verurteilungen/gerichtliche Feststellungen (§ 17 II BZRG) dürfen nicht eingesetzt werden.\
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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 21.06.2021\
Ortszeit: 06:00\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15.08.2021\
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Bedingungen für die Öffnung der Angebote\
Tag: 21.06.2021\
Ortszeit: 09:00\
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:\
Es sind keine Bieter zur Angebotsöffnung zugelassen.\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen\
Die Zahlung erfolgt elektronisch\
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Zusätzliche Angaben\
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1. Siehe Ziff. II.1.4) Es handelt sich vorliegend um ein einstufiges verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren in Anlehnung an eine öffentliche Ausschreibung, da vorliegend gemäß § 26 Abs. 1 KomHVO besondere Umstände eine Ausnahme von der Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung oder beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb rechtfertigen. Die Auftraggeberin wendet für das Verfahren die Bereichsausnahme gemäß § 107 I Nr. 4 GWB an. Die Verwendung des vorliegenden Bekanntmachungsformulars oder die etwaige Bezugnahme auf oder Verwendung von Begrifflichkeiten des EU-Vergaberechts erfolgt lediglich zur Gewährleistung größtmöglicher Transparenz und mangels Vorhandenseins eines passenden Formulars oder Formates für die Veröffentlichung. Insoweit wird auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21.3.2019 (C-465/17) verwiesen. Gleichzeitig wird jedoch darauf hingewiesen, dass die nationale obergerichtliche Rechtsprechung in der Folge teilweise die Auffassung vertritt, dass die Bereichsausnahme auf Grund spezieller landesrechtlicher Vorschriften bzw. vor dem Hintergrund der Fassung der Landesrettungsdienstgesetze im Hinblick auf den Kreis der für eine Beauftragung in Betracht kommenden Auftragnehmer Landesrettungsdienstgesetze, unanwendbar ist (vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss v. 12.6.2019, 13 ME 164/19; VGH Bayern, Beschluss vom 26.4.2019, 12 C 19.621; OLG München, Beschluss vom 21.10.2019, Verg 13/19; OLG Celle, Beschluss vom 25.6.2019, 13 Verg 4/19). Für Nordrhein-Westfalen, wo die Mitwirkung im öffentlichen Rettungsdienst in § 13 RettG NRW geregelt ist, liegt bislang keine entsprechende Entscheidung vor.\
2. Anforderung an die Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigten Vertreter, siehe Bewerbungsbedingungen.\
3. Die Auftraggeberin behält sich eine Aufhebung des Verfahrens in jedem Verfahrensstadium vor. Es besteht kein Anspruch auf eine Beauftragung. Dies gilt insbesondere für den Fall der Überschreitung der Eigenkostengrenze: Die Auftraggeberin hat im Wege eines Eigenleistungsvergleichs die Kosten ermittelt, die ihr als Kernträger für das gesamte Gebiet der Trägergemeinschaft für den Fall der Selbstausführung der Leistungen entstehen würden. Eine Beauftragung wäre in diesem Fall regelmäßig nicht mit dem Gebot der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsmittelverwendung vereinbar, sofern ein Angebot beauftragt werden müsste, das kostenmäßig über dem veranschlagten Kostenansatz der Selbstausführung liegt.\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer Westfalen\
Albrecht-Thaer-Straße 9\
Münster\
48147\
Deutschland\
Telefon: +49 2514110\
E-Mail:
[email protected]\
Internet-Adresse: www.bezirksregierung-muenster.de\
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Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren\
Siehe VI.4.1)\
Münster\
Deutschland\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
1. Alle Bieter, die nicht für die Beauftragung berücksichtigt werden, erhalten 2 Wochen vor der Beauftragung eine Mitteilung über den Ausgang des Auswahlverfahrens einschließlich der Gründe für ihre Nichtberücksichtigung und den Namen des für die Beauftragung vorgesehenen Bieters.\
2. Die Veröffentlichung und die Verfahrensunterlagen müssen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten geprüft werden. Stellt ein Bieter dergleichen oder Verstöße gegen geltendes Recht fest, bittet die Auftraggeberin um einen ausdrücklichen Hinweis. Der Hinweis soll unverzüglich nach Kenntnis des Verstoßes oder der Unklarheit sowie spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebots erfolgen. Andernfalls kann die Auftraggeberin keine rechtzeitige Beantwortung oder Abhilfe vor Ablauf der Angebotsfrist mehr sicherstellen. Unterbleibt der Hinweis, obwohl dem Bieter dieser aufgrund von Kenntnis oder Kennenmüssen eines erkennbaren Verstoßes/einer Unklarheit möglich gewesen wäre, verzichtet er auf die Geltendmachung zu einem späteren Zeitpunkt (siehe Bewerbungsbedingungen).\
3. Es wird an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich vorliegend nicht um ein offenes Verfahren nach EU-Vergaberecht, u. a. nach Maßgaben der Bestimmungen der VgV und des GWB handelt. Die Verwendung des vorliegenden Bekanntmachungsformulars erfolgt lediglich zur Gewährleistung einer größtmöglichen Transparenz und mangels Vorhandenseins eines passenderen Formulars/Formates für die Veröffentlichung von Auswahlverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs des EU-Vergaberechts. Ungeachtet der vorstehenden Hinweise wird vorsorglich auf die nach EU-Vergaberecht geltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen verwiesen, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn:\
§ 160 GWB (Absatz 3, Auszug):\
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\
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Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt\
Vergabekammer Westfalen\
Albrecht-Thaer-Straße 9\
Münster\
48147\
Deutschland\
Telefon: +49 2514110\
E-Mail:
[email protected]\
Internet-Adresse: www.bezirksregierung-muenster.de\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 20.05.2021\
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