Rückbau einer Altanlage

DTAD-ID: 19837890
Region:
60326 Frankfurt am Main (Gallus)
Auftragsart:
Öffentliche Auftraggeber
Dokumententyp:
Ausschreibung
Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung
Vergabestelle:
Sichtbar nach Registrierung
Auftragnehmer:
Sichtbar nach Registrierung
Kategorien:
Kabelinfrastruktur, Abbruch-, Sprengarbeiten
CPV-Codes:
Vergabeordnung:
Bauauftrag (VOB)
Kurzbeschreibung:
Rückbau einer Altanlage
Informationsstand
DTAD-Veröffentlichung:
14.02.2023
Frist Angebotsabgabe:
27.02.2023

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Leistungsbeschreibung
Beschreibung:
Rückbau einer Altanlage - Beschreibung der Beschaffung\
gemäß Leistungsbeschreibung\
Weitere(r) CPV-Code(s)\
45315100\
Köln-Eifeltor UBF, TST Neubau, Rückbau Altanlage\
Köln-Eifeltor UBF, TST Neubau, Rückbau Altanlage
Lose:
nein
Planungsleistungen
nein
Lose
nicht zugelassen
Sonstiges
 
Abschnitt VI: Weitere Angaben\
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen\
Aufträge werden elektronisch erteilt\
Die Zahlung erfolgt elektronisch\
VI.3) Zusätzliche Angaben:\
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Na chprüfungsverfahren\
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfun gsverfahren\
Vergabekammer des Bundes\
Villemomblerstr. 76\
Bonn\
53123\
DE\
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren\
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge\
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der\
Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach\
Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der\
Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die\
geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der\
Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§\
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.\
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt\
VI.5)\
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:\
13.02.2023\
\
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen : ja