Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/e922ebc7-e7af-4b6b-96e0-a3b5fd1f9e4d\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:\
Deutsche Bahn AG, Einkauf Transport- und Logistikleistungen, FE.EI 42\
Caroline-Michaelis-Str. 5-11\
Berlin\
10115\
Deutschland\
Kontaktstelle(n): Fachbach, Michael\
Telefon: +49 3029756685\
E-Mail:
[email protected]\
NUTS-Code: DE30\
Internet-Adresse(n):\
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/e922ebc7-e7af-4b6b-96e0-a3b5fd1f9e4d\
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Haupttätigkeit(en)\
Eisenbahndienste\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja\
Angebote sind möglich für alle Lose\
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Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem\
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung\
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern\
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 30\
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 21.11.2022\
Ortszeit: 14:00\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.12.2022\
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Bedingungen für die Öffnung der Angebote\
Tag: 21.11.2022\
Ortszeit: 14:00\
Ort:\
D-10115 Berlin, Caroline-Michaelis-Str. 5-11\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Zusätzliche Angaben\
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-- Sofern der Bieter in Rahmen einer Bietergemeinschaft anbieten möchte, eine Erklärung, dass sämtliche Mitglieder dieser Bietergemeinschaft gemeinschaftlich haften; zudem muss ein bevollmächtigter Vertreter für die Durchführung des Vergabeverfahrens und den Abschluss des Vertrages benannt werden\
-- Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex\
-- Erklärung, dass das Unternehmen den Beschäftigten oder eingesetzten Leiharbeitern bei der Ausführung der Leistung das Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AentG), das Mindestlohngesetz (MiLoG) oder sonstige geltende Regelungen sowie allgemein verbindlich geltende tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte einhält;\
-- Erklärung, dass der Unternehmer die Verpflichtungen zum Entsendegesetz, Mindestlohngesetz etc. auf beauftragte Nachunternehmen überträgt\
-- Verpflichtungserklärung des Drittunternehmers (nur notwendig, wenn Nachweis der Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO durch Rückgriff auf fremde Kapazitäten erbracht werden soll). Aus dieser muss hervorgehen, dass der NU des Bewerbers sich verpflichtet während der gesamten Vertragslaufzeit die jeweils dem Bewerber übertragenen Eignung im Rahmen der Leistungsfähigkeit sicherzustellen. Eigenerklärungen der/des fremden Unternehmen(s) nach III.1.1 und VI.3 der Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblattes sind mit dem Angebot abzugeben. Ein Nachunternehmer, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen gem. § 47 SektVO berufen hat, gilt als verbindlich benannt.\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer des Bundes\
Villemomblerstr. 76\
Bonn\
53123\
Deutschland\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 21.10.2022\
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