Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.lvr.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-185c8b76f11-7fcc3c68e29d5651\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:\
LVR-InfoKom\
Hermann-Pünder-Straße 1\
Köln\
50679\
Deutschland\
Telefon: +49 221809-7274\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 221-809-2165\
NUTS-Code: DEA\
Internet-Adresse(n):\
Hauptadresse: http://www.lvr.de\
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Regional- oder Kommunalbehörde\
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Haupttätigkeit(en)\
Allgemeine öffentliche Verwaltung\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Beginn: 01.06.2023\
Ende: 31.05.2025\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja\
Beschreibung der Verlängerungen:\
Der Auftraggeber behält sich eine zweimalige Verlängerungsoption um weitere 12 Monate vor. Die max. Laufzeit des EVB-IT Systemvertrages beträgt inklusive der Verlängerungsoptionen 48 Monate.\
Die Entscheidung über eine Verlängerung liegt alleinebeim Auftraggeber. Der Auftraggeber erklärt spätestens 3 Monate vor Ablauf der geltenden Vertragslaufzeit, ob die Verlängerungsoptionen in Anspruch genommen werden.\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: ja\
Beschreibung der Optionen:\
Optionale Komponenten:\
Hardware: zusätzlich 950 Smartcards, 950 Smartcard Reader\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 28.02.2023\
Ortszeit: 12:00\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
\
Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.06.2023\
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Bedingungen für die Öffnung der Angebote\
Tag: 28.02.2023\
Ortszeit: 12:00\
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:\
entfällt\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen\
Aufträge werden elektronisch erteilt\
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert\
Die Zahlung erfolgt elektronisch\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln\
Zeughausstraße 2-10\
Köln\
50667\
Deutschland\
Telefon: +49 221147-3055\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 221147-2889\
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/\
\
Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit\
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,\
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 21.02.2023\
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