Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4GYW86/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4GYW86
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11.07.2019
Ortszeit: 23:59
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch
Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 21.08.2019
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12.07.2019
Ortszeit: 10:00
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zusätzliche Angaben
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, §§ 123, 124 GWB
In der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 21.2) erklärt der Bieter:
1) dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende Unternehmen keine Geldbuße gem. § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist;
2) dass das bietende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt;
3) dass im Hinblick auf das bietende Unternehmen keiner der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt.
Rechtslage (Angaben zum Bieter).
Es sind vollständige „Angaben zum Bieter" (Anlage 21.3) zu machen, die Sie Ihrem Angebot (Anlage 21.3) beifügen. Als Datum dieser Erklärung gilt das Datum des Angebots. Diese Daten werden auch zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Gewerbeordnung und § 19 MiLoG genutzt.
Erklärung zum Unternehmen
Es sind Angaben zum Unternehmen zu machen:
— Firma,
— Anschrift,
— Gesellschafter bzw. Geschäftsführer (verantwortliche Personen für das Unternehmen),
— Sparten,
— Gesamtumsatz (gemäß Jahresabschluss) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren davon Umsatz durch Stromlieferungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigte Arbeitskräfte (insgesamt/kaufmännisch/technischer Bereich),
— Anzahl der Stromlieferkunden insgesamt (mit/ohne Leistungsmessung),
— Stromverkauf/davon Ökostrom,
— Stromerzeugung in eigenen Anlagen/davon Ökostrom,
— Fremdbezug/davon Ökostrom,
— Dem Unternehmen erteilte Zertifikate für Qualitätsmanagement/Umweltmanagement und Auditsystem(EMAS),
— Dem Unternehmen für die Lieferung von Ökostrom erteilte Zertifikate und Gütesiegel für die Lieferung an andere Kunden (Aussteller, Bezeichnung, Gültigkeitsdauer),
— Sonstige Angaben.
Die Darstellung des Unternehmens ist durch die beigefügte „Erklärung zum Unternehmen" (Anlage 21.4) vorzunehmen. Diese ist auszufüllen, zu unterzeichnen und mit dem Angebot einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4GYW86
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Ein Antrag auf Nachprüfung nach §§ 155 ff. GWB ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu stellen.
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 / 9499-0
Fax: 0228 / 9499-163
Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
ZII 6
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Oder per Fax: (02 28) 41 08 - 35 80
Oder per E-Mail:
[email protected]
Hilft die BaFin der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrage bei der Vergabekammer einreichen kann.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
Tag: 11.06.2019