Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.stadt-frankfurt.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-185edfb113d-3137d5b86948cba0\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.vergabe.stadt-frankfurt.de\
\
Art des öffentlichen Auftraggebers\
Regional- oder Kommunalbehörde\
\
Haupttätigkeit(en)\
Allgemeine öffentliche Verwaltung\
\
Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
\
Weitere(r) CPV-Code(s)\
32570000 Kommunikationsanlage\
\
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Laufzeit in Monaten: 48\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein\
\
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden\
Geplante Mindestzahl: 5\
Höchstzahl: 5\
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:\
Aus der Gesamtbewertung aller durch den Wirtschaftsteilnehmer benannten Referenzen und der Avaya-Zertifizierungen der festangestellten Mitarbeiter wird die Rangfolge der Bewerbung ermittelt. Die ermittelte Punktzahl für die AVAYA-Zertifizierungen der Mitarbeiter geht mit 30% in die Gesamtbewertung ein. Der ermittelte arithmetische Mittelwert der Eignungspunkte aus der Referenzbewertung geht mit 70% in die Gesamtbewertung ein.\
\
Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
\
Angaben zu Optionen: \
Optionen: nein\
\
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
\
\
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja\
\
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 07.03.2023\
Ortszeit: 12:00\
\
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber\
Tag: 05.04.2023\
\
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
\
Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01.07.2023\
\
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
\
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen\
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert\
\
Zusätzliche Angaben\
\
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.\
\
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt\
Wilhelminenstr. 1-3\
Darmstadt\
64283\
Deutschland\
E-Mail:
[email protected]\
\
Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit\
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).\
\
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 30.01.2023\
\