Art des öffentlichen Auftraggebers\
Andere: gGmbH\
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Haupttätigkeit(en)\
Gesundheit\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen\
Aufträge werden elektronisch erteilt\
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert\
Die Zahlung erfolgt elektronisch\
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Zusätzliche Angaben\
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A. Nutzung der Vergabeplattform\
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung\
des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über\
das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen\
sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung\
die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur\
Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert,\
müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle\
Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen\
und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal\
DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform\
DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten\
Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort\
genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht\
registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte\
und Erklärungen sind ungültig.\
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B. Rügeerfordernis\
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die\
Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb\
von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in\
diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung\
sogenannter Erstangebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der\
Frist zur Bewerbung oder Abgabe von Erstangeboten gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl.\
§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen\
wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer\
Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang\
des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer\
einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).\
Bekanntmachungs-ID: CXP4YL56NMV\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-Nachprüfungsverfahren\
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern\
Postanschrift: Maximilianstr. 39\
Ort: München\
Postleitzahl: 80538\
Land: Deutschland\
E-Mail:
[email protected] \
Telefon: +49 8921762411\
Fax: +49 8921762847\
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
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1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr\
als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,\
vergangen sind.\
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.\
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet\
spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der\
Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.\
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Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt\
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern\
Postanschrift: Maximilianstr. 39\
Ort: München\
Postleitzahl: 80538\
Land: Deutschland\
E-Mail:
[email protected] \
Telefon: +49 8921762411\
Fax: +49 8921762847\
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer