Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E69677498\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Andere: Forschung und Entwicklung\
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Haupttätigkeit(en)\
Andere Tätigkeit: Eingetragener Verein\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Beginn: 15.10.2023\
Ende: 31.10.2024\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja\
Beschreibung der Verlängerungen:\
Dieser Rahmenvertrag tritt zunächst für ein Jahr (vom 15.10.2023 bis 31.10.2024) in Kraft. Er verlängert sich dann jeweils wieder um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit von dem Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag endet aber spätestens nach drei Verlängerungen bzw. vier vollen Kalenderjahren zum 31.10.2027. Dem Auftragnehmer steht kein solches jährliches Kündigungsrecht zu.\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: nein\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
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Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal\
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind\
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Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem\
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung\
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer\
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 04.05.2023\
Ortszeit: 12:00\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 04.11.2023\
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Bedingungen für die Öffnung der Angebote\
Tag: 04.05.2023\
Ortszeit: 12:00\
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:\
Elektronische Öffnung über Vergabesystem\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Zusätzliche Angaben\
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Elektronische Abgabe ist zwingend. Zur Abgabe in elektronischer Form benötigen Sie zwingend\
einerechtskonforme, digitale Signatur. Bei Fragen zur Signatur und/oder zur Bedienung der\
Vergabeplattformsubreport ELViS, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter von subreport. Herr Felix Hinske,\
Tel.: 0221/98578-38,E-Mail:
[email protected] oder Herr Stefan Ehl, Tel.: 0221/98578-58, E-Mail:\
[email protected] Bitte nutzen Sie bei inhaltlichen Fragen zu den Vergabeunterlagen, ausschließlich, die\
Nachrichtenfunktion inihrem Kundenaccount bei subreport ELViS.\
„Achtung: Ab dem 27. November 2020 besteht für alle Lieferanten und Dienstleister die Verpflichtung,\
Rechnungen elektronisch an die Bundesverwaltung einzureichen gemäß der ERechnungsverordnung(ERechV).\
Weitere Einzelheiten sind der vorläufigen Unterlage „Die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes“ zu\
entnehmen, die als Anhang den Vergabeunterlagen beigefügt ist.“\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer des Bundes\
Villemombler Straße 76\
Bonn\
53123\
Deutschland\
Telefon: +49 22894990\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 2289499163\
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Bieter müssen behauptete Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1 genannten Vergabestelle\
rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Solange kein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) erteilt\
ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag an der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden.\
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB\
informiert. Frist zur Einlegung eines Nachprüfungsantrages bei Nichtabhilfe einer Rüge: 15 Kalendertage nach\
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen. Frist zur Einreichung eines\
Nachprüfungsantrages nach Bieterinformation (§134 GWB): 15 Kalendertage nach Absendung der Information,\
bzw. 10 Kalendertage nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg. Im Übrigen wird\
auf die Präklusionsfristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 03.04.2023\
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