Umbau Geschützkaponniere und Horchgänge Ravelin Anselm - Tischler und Türen

DTAD-ID: 16664377
Region:
99084 Erfurt (Brühlervorstadt)
Auftragsart:
Öffentliche Auftraggeber
Dokumententyp:
Ausschreibung
Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung
Vergabestelle:
Sichtbar nach Registrierung
Auftragnehmer:
Sichtbar nach Registrierung
Kategorien:
Einbau von Türen, Fenstern, Zubehör, Tischler-, Zimmererarbeiten
CPV-Codes:
Vergabeordnung:
Bauauftrag (VOB)
Kurzbeschreibung:
Tischler und Türen:\ Geschützkaponniere\ - 2 Stck Aufarbeiten Doppeltoranlage, Holz\ - 8 Stck Holztür, Eiche, Blockzarge T30, RS, ds\ - 6 Stck Tür, Umfassungszarge, T30, RS, ds\ - 25 m² Holzverkleidungen, Eiche\ Horchgänge\ - 1 Stck Außentür, Eiche,…
Informationsstand
DTAD-Veröffentlichung:
05.08.2020
Frist Angebotsabgabe:
25.08.2020

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Leistungsbeschreibung
Beschreibung:
Umbau Geschützkaponniere und Horchgänge Ravelin Anselm - Tischler und Türen - \
Tischler und Türen:\
Geschützkaponniere\
- 2 Stck Aufarbeiten Doppeltoranlage, Holz\
- 8 Stck Holztür, Eiche, Blockzarge T30, RS, ds\
- 6 Stck Tür, Umfassungszarge, T30, RS, ds\
- 25 m² Holzverkleidungen, Eiche\
Horchgänge\
- 1 Stck Außentür, Eiche, ohne Zarge, Stahlbänder mit Haspen\
- 2 Stck Aufarbeiten Bestandstüren\
Erfüllungsort:
\
BUGA 2021 Umbau Geschützkaponniere und Horchgänge Ravelin Anselm, Petersberg 8,\
99084 Erfurt - Tischler und Türen
Lose:
nein
Planungsleistungen
nein
Lose
nicht zugelassen
Sonstiges
 
Nachprüfung behaupteter Verstöße\
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)\
Nachprüfung des Vergabeverfahrens (§ 19 ThürVgG)\
Der voraussichtliche Gesamtauftragswert dieses Vorhabens liegt unterhalb der\
Schwellenwertenach § 106 GWB, übersteigt aber die in § 19 Abs. 4 ThürVgG\
aufgeführten Wertgrenzen (150.000EUR netto bei Bauleistungen und 50.000 EUR\
netto bei Leistungen und Lieferungen). Somit besteht die Möglichkeit einer\
Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats\
Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Ein Anspruch des Bieters auf\
Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht.\
2. Informationspflicht\
Der Auftraggeber informiert den/die Bieter, dessen/deren Angebote nicht\
berücksichtigt werden sollen, in der von ihm in der Bekanntmachung oder den\
Vergabeunterlagen bestimmten Form. Spätestens sieben Kalendertage vor dem\
beabsichtigten Vertragsabschluss informiert der Auftraggeber den/die unterlegenen\
Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über\
die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den\
frühestmöglichen Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber bestimmt eine\
mindestens sieben Tage betragende Frist, in der eine mögliche Beanstandung\
vorzubringen ist.\
3. Nachprüfungsverfahren\
\
a) Der Bieter hat die Möglichkeit, das Vergabeverfahren vor Ablauf der vom\
Auftraggeber bestimmten Frist in der von ihm bestimmten Form beim Auftraggeber\
zu beanstanden, in dem er eine Verletzung seiner Rechte durch die Nichteinhaltung\
von Vergabevorschriften rügt. Die Beanstandung ist schriftlich oder in Textform an\
folgende Stelle/Adresse zu senden: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung,\
Stadtkämmerei, Verdingungsstelle, Fischmarkt 1, 99084 Erfurt, E-Mail\
[email protected], Fax-Nr. 0361 655-1289\
\
b) Hilft der Auftraggeber dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet der\
Auftraggeber die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen\
Vergabeakten. Er darf den Zuschlag in diesem Fall nur erteilen, wenn die\
Vergabekammer das Vergabeverfahren nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach\
Unterrichtung beanstandet. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der\
Unterrichtung bei der Vergabekammer und kann in begründeten Ausnahmefällen\
durch die Vergabekammer einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert\
werden. Beanstandet die Vergabekammer das Vergabeverfahren mit einer\
entsprechenden Begründung, hat der Auftraggeber die Auffassung der\
Vergabekammer zu beachten.\
\
c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten\
(Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden.\
Das Thüringer Verwaltungskostengesetz findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren\
bestimmt sich nachdem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer\
unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der\
Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 EUR, soll aber den Betrag von 1.000\
EUR nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das\
Vergabeverfahren beanstandet hat, werden keine Kosten zu seinen Lasten erhoben.\
\
d) Im Falle ihres Tätigwerdens entscheidet die Vergabekammer abschließend, ob der\
Bieter durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt\
wurde.