Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=487469\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=487469\
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Art des öffentlichen Auftraggebers\
Regional- oder Kommunalbehörde\
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Haupttätigkeit(en)\
Allgemeine öffentliche Verwaltung\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Weitere(r) CPV-Code(s)\
45262100 Gerüstarbeiten\
45262620 Stützmauern\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Beginn: 16.01.2023\
Ende: 28.07.2023\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: ja\
Beschreibung der Optionen:\
Mindestanforderungen an Nebenangebote\
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Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten.\
Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen.\
Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen\
Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist.\
Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen.\
Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren.\
Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko).\
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Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt.\
Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen.\
Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt.\
Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
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Zusätzliche Angaben\
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Im Bereich am Saalehang ist ein eigenens Baustellen-WC bereitszustellen (s. Position im LV).\
Die Heranführung der Medien von der Entnahmestelle zum Baubereich ist Sache des AN (Strom 100m, Wasser 70m). Die Abrechnung für den Verbrauch erfolgt pauschal anteilig von der Bruttoabrechnungssumme wie folgt:\
Baustrom: 0,2%, Bauwasser: 0,2 %\
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Der AG hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt anteilig von der Bruttoabrechnungssumme in Höhe von 0,16%.\
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Bedingungen für die Ausführung des Auftrags\
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An die Auftragsdurchführung werden soziale Kriterien gestellt, mit dem Angebot sind von jedem Bieter und Mitglied einer Bietergemeinschaft gem. Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt Erklärung wie folgt abzugeben:\
Anlage 1 Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes)\
Anlage 2 Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes)\
Anlage 3 Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes)\
Anlage 5 Angaben von zu berücksichtigenden sozialen, umweltbezogenen und innovativen Kriterien im Vergabeverfahren\
Anlage 6 Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung Anlage A\
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Ebenfalls sind mit dem Angebot folgende Erklärungen gem. Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt auch von jedem Nachunternehmer abzugeben:\
Anlage 1 Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes)\
Anlage 3 Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes)\
Anlage 5 Angaben von zu berücksichtigenden sozialen, umweltbezogenen und innovativen Kriterien im Vergabeverfahren\
Anlage 6 Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung Anlage A\
#\
Daher ist die Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktionsverordnung der Europäischen Union mit dem Angebot einzureichen.\
Die vorgenannte Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktionsverordnung der Europäischen Union ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.\
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Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal\
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind\
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Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 12.12.2022\
Ortszeit: 10:45\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10.02.2023\
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Bedingungen für die Öffnung der Angebote\
Tag: 12.12.2022\
Ortszeit: 11:00\
Ort:\
06231 Bad Dürrenberg, Stadtverwaltung, Hauptstraße 27\
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:\
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß der §§ 55VgV und 14 EU VOB B, Bieter sind hierbei nicht zugelassen.\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen\
Aufträge werden elektronisch erteilt\
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Zusätzliche Angaben\
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Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich vom Wirtschaftsteilnehmer nachweisen zu lassen, dass alle benannten Unterauftragnehmer die erforderlichen Mittel besitzen, um die im Angebot des Wirtschaftsteilnehmers angegebenen Leistungen zu erbringen.\
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Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Vergabeverfahrens bis zur Submission erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de.\
#\
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle\
Ernst-Kamieth-Straße 2\
Halle (Saale)\
06112\
Deutschland\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in\
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist\
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.\
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Frist von\
zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.\
#\
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der\
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der\
zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen\
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).\
#\
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2\
GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im\
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund\
Gesetzes gestattet ist.\
#\
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen\
Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134\
GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im\
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund\
Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie\
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen nach der\
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen\
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs\
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber\
die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,\
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der\
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).\
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Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt\
Solestadt Bad Dürrenberg\
Hauptstraße 27\
Bad Dürrenberg\
06231\
Deutschland\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 10.11.2022\
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