Gemeinsame Beschaffung\
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben\
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Kommunikation\
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLZYWK5/documents\
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen\
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLZYWK5\
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Haupttätigkeit(en)\
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste\
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Angaben zu den Losen\
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein\
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Weitere(r) CPV-Code(s)\
42933000\
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Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: \
Laufzeit in Monaten: 48\
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja\
Beschreibung der Verlängerungen:\
Die Rahmenvereinbarung enthält eine Verlängerungsoption. Sie kann durch den Auftraggeber zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.\
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Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden\
Geplante Mindestzahl: 4\
Höchstzahl: 6\
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:\
Sollten sich mehrere geeignete Unternehmen um die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren bewerben, als in das weitere Verfahren aufgenommen werden sollen, findet eine Auswahl auf Grundlage der unter Ziff. III.1.1), III.1.2) und III.1.3) dieser EU-Bekanntmachung aufgeführten Kriterien statt. Die Einzelheiten der Auswahlkriterien sind der Anlage 1 zu dem Verfahrensbrief "Dok I-3 Auswahl- und Wertungskriterien" zu entnehmen.\
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Angaben über Varianten/Alternativangebote: \
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja\
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Angaben zu Optionen: \
Optionen: ja\
Beschreibung der Optionen:\
Siehe Lastenheft und weitere Vergabeunterlagen\
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Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: \
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein\
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Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem\
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung\
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern\
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 6\
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)\
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja\
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge\
Tag: 20.08.2019\
Ortszeit: 12:00\
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Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber\
Tag: 30.08.2019\
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Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können\
Deutsch\
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Bindefrist des Angebots\
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29.02.2020\
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Angaben zur Wiederkehr des Auftrags\
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein\
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Zusätzliche Angaben\
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1) Die Transdev GmbH beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen über die Lieferung von stationären Fahrausweisautomaten an die deutschen Gesellschaften der Trandsdev Gruppe abzuschließen. Auftraggeber und Vergabestelle ist die Transdev GmbH.\
Zum Abschluss von Einzelverträgen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung berechtigt sind sämtliche Tochtergesellschaften der Transdev GmbH, die nach § 15 AktG als verbundene Unternehmen gelten.\
2) Die Rahmenvereinbarung wird im Rahmen eines europaweiten Verhandlungsverfahrens nach den Bestimmungen der §§ 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Sektorenverordnung (SektVO) vergeben.\
3) Sollten sich mehr geeignete Unternehmen um die Teilnahme am Vergabeverfahren bewerben, als in das weitere Verfahren aufgenommen werden sollen, findet eine Auswahl auf Grundlage der unter den Ziffern III.1.1),III.1.2) und III.1.3) der EU-Bekanntmachung aufgeführten Kriterien statt.\
4) Es sollen voraussichtlich zwischen 4 und 6 Unternehmen in das Verhandlungsverfahren aufgenommen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Zahl der Bieter im Anschluss an die indikative Angebotswertungweiter zu verringern und nur solche Bieter im weiteren Verfahren zu berücksichtigen, die eine ernsthafte Zuschlagschance haben. Dabei ist davon auszugehen, dass eine ernsthafte Zuschlagschance dann nicht besteht, wenn das Angebot nach dem Ergebnis der Angebotswertung nicht mind. 90 % der Wertungssumme des Bestbieters erreicht.\
5) Die Transdev GmbH beabsichtigt, die Zahl der Rahmenvertragspartner auf 4 bis 6 Partner zu beschränken.\
6) Bei mehreren Rahmenvertragspartnern erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge im Rahmen eines Miniwettbewerbes.\
7) Die Kommunikation sowie die Abwicklung des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabemanagementsystem dtvp. Die Unterlagen für die Erstellung des Teilnahmeantrages sowie die Vergabeunterlagen stehen Ihnen über den entsprechenden Zugang unter der unter Ziff. I.1.3) veröffentlichen Link zum Download zur Verfügung. Bei Fragen zu diesem Vergabeverfahren nutzen Sie bitte ausschließlich das Vergabeportal. Rückfragen zum Verfahren per Telefon, E-Mail oder Telefax werden nicht beantwortet.\
8) Die Vergabestelle behält sich vor, Bieter gemäß § 51 Abs. 2 SektVO aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Daten, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bewerber/Bieter hierauf besteht nicht.\
9) Weitere detaillierte Angaben finden Sie in den Vergabeunterlagen.\
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLZYWK5\
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren\
Vergabekammer des Landes Berlin\
Martin-Luther-Straße 105\
Berlin\
10825\
Deutschland\
Telefon: +49 3090138316\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 3090137613\
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/\
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Einlegung von Rechtsbehelfen\
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\
Gemäß § 160 Absatz 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:\
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.\
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Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt\
Vergabekammer des Landes Berlin\
Martin-Luther-Straße 105\
Berlin\
10825\
Deutschland\
Telefon: +49 3090138316\
E-Mail:
[email protected]\
Fax: +49 3090137613\
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/\
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Tag der Absendung dieser Bekanntmachung\
Tag: 19.07.2019\
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